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Witwenrente 2025

  • Autorenbild: Eva Heinz-Zentgraf
    Eva Heinz-Zentgraf
  • 29. Mai
  • 4 Min. Lesezeit
Jahressteuergesetz 2024 - Neuigkeiten


Wenn der geliebte Mensch geht, bleibt oft nicht nur eine Lücke im Herzen, sondern auch im Portemonnaie.


Und dann kommt sie, die Witwenrente – als kleiner finanzieller Trost in einem ohnehin schweren Lebensabschnitt.


Doch was viele nicht wissen: Diese Rente ist alles andere als großzügig und vor allem... ganz schön bürokratisch.

 

Aber hey – gute Nachrichten!


Ab 1. Juli 2025 weht ein frischer Wind durchs Gesetzbuch. Und zwar nicht nur irgendein laues Lüftchen, sondern ein handfester Entlastungswind für über 350.000 Witwen und Witwer in Deutschland. 

 

Was sich konkret ändert? Spoiler: Es wird besser. Und gerechter.

 


Der Freibetrag für eigene Einkünfte: Endlich realitätsnäher

 

Stellen wir uns mal Folgendes vor: Da ist jemand, der plötzlich allein dasteht, vielleicht sogar noch arbeiten geht, um irgendwie über die Runden zu kommen. Und was passiert? Seine eigene Witwenrente wird gekürzt, weil er „zu viel“ verdient. Klingt absurd? Ist es auch.

 

Zum Glück wird genau an diesem Punkt ab Juli 2025 nachgebessert:


  1. Der Freibetrag für eigenes bereinigtes Nettoeinkommen steigt auf 1.076,86 Euro.

  2. Bereits 2024 gab’s ein kleines Update auf 1.038,05 Euro – das neue Plus kommt obendrauf.

 

Was bedeutet das in der Praxis?


Alles unterhalb dieses Freibetrags wird nicht auf die Witwenrente angerechnet. Ein echter Lichtblick für viele Betroffene, die eben nicht tatenlos zu Hause sitzen, sondern ihren Alltag irgendwie bewältigen (müssen).

 


Kinder als finanzieller Entlastungsfaktor

 

Wer Kinder großzieht – und das vielleicht sogar allein – der verdient nicht nur Applaus, sondern auch Unterstützung. Und siehe da: Auch hier bessert der Gesetzgeber nach.

 

Pro Kind gibt’s künftig einen Zusatzfreibetrag von 228,42 Euro

 

Das heißt konkret:

 

  1. Eine Witwe mit einem Kind darf 1.305,08 Euro verdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird.

  2. Bei zwei Kindern wären es schon 1.533,50 Euro – und so weiter.

 

Endlich mal eine Regelung, die Familien nicht bestraft, sondern zumindest ein bisschen aufatmen lässt.

 


Wie berechnet sich eigentlich dieses "bereinigte Nettoeinkommen"?

 

Hier wird’s kurz technisch – aber keine Sorge, wir machen das verständlich:


Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zieht bei der Einkommensberechnung einfach pauschale Prozentsätze ab – quasi als „vereinfachten Abschlag“. 

 

Ein Beispiel:

 

  1. Wer abhängig beschäftigt ist, dem werden pauschal 40 % des Bruttoeinkommens abgezogen.

  2. Ziel ist: Nur das, was am Ende wirklich übrig bleibt (also Netto nach allen Abzügen), wird auf die Rente angerechnet.

 

Damit bleibt auch für kleinere Verdienste oder Teilzeitbeschäftigungen mehr von der Witwenrente übrig.


Gut so.

 


Kritische Stimmen: War’s das schon?

 

So sehr man sich über diese Änderungen freuen darf – es gibt auch mahnende Worte. 

 

Allen voran von der Wirtschaftsweisen Veronika Grimm, die das aktuelle System aus einem ganz anderen Blickwinkel betrachtet:

 

  1. Witwenrente bremse Erwerbstätigkeit, weil sie quasi für jeden Euro Verdienst bestraft werde.

  2. Grimm fordert daher: Reduktion der Rente nach dem Tod des Partners, denn schließlich entfalle die gemeinsame Lebensführung.

  3. Außerdem im Fokus: Anhebung des Renteneintrittsalters für eine langfristige Finanzierbarkeit angesichts unserer alternden Gesellschaft.

 

Das klingt hart, ist aber Teil der anhaltenden Rentendebatte – Stichwort: Generationengerechtigkeit. Muss die Witwenrente also reformiert werden? Vielleicht. Aber nicht zulasten der Menschen, die ohnehin schon einen schweren Verlust erlitten haben.

 


Wer bekommt überhaupt Witwenrente – und wie lange?

 

Damit wir hier nicht nur über Zahlen sprechen, sondern auch über das Wie, hier nochmal kurz die Basics zur Witwenrente:

 

  1. Anspruch besteht für Ehepartner (und seit 2005 auch eingetragene Lebenspartner), wenn der Verstorbene mindestens fünf Jahre Rentenbeiträge gezahlt hat.

  2. Es gibt die kleine und die große Witwenrente:

  3. Kleine Witwenrente wird begrenzt gezahlt (meist 2 Jahre).

  4. Große Witwenrente gibt’s auf Dauer, wenn z. B. Kinder vorhanden sind oder der überlebende Partner älter als 45 Jahre und 11 Monate (Stand 2025) ist.

 

Auch hier tut sich immer mal wieder was bei den Altersgrenzen – also lohnt sich ein genauer Blick in die individuellen Renteninformationen oder ein Gespräch mit der DRV.

 


Was ändert sich nicht?

 

So erfreulich die Neuerungen auch sind – es bleibt bei manchen Dingen beim Alten:


  1. Die Witwenrente beträgt weiterhin 55 % der Rente, die der oder die Verstorbene zuletzt bezogen hat (bzw. bezogen hätte).

  2. Wenn die Ehe nach 2002 geschlossen wurde und kinderlos blieb, wird die kleine Witwenrente gezahlt.

  3. Die Anrechnung von Einkommen bleibt grundsätzlich bestehen – auch wenn die Freibeträge steigen.

 

Es handelt sich also um eine Anpassung – nicht um eine Revolution.

 


Quintessenz 


Die Neuerungen zur Witwenrente ab Juli 2025 bringen spürbare Verbesserungen – besonders für Alleinerziehende und berufstätige Hinterbliebene. Der Freibetrag steigt, pro Kind gibt’s zusätzliches Geld oben draufund durch die pauschale Berechnung bleibt am Ende einfach mehr übrig.

 

Doch der politische Diskurs zeigt auch: Das Thema Witwenrente ist längst nicht abgeschlossen. Zwischen Gerechtigkeit, Generationenvertrag und Rentensicherheit wird weiter gerungen.


Für jetzt gilt: Wer betroffen ist, sollte sich frühzeitig informieren und prüfen lassen, wie sich die neue Regelung konkret auswirkt.

 

Und ganz ehrlich?


Es ist schön zu sehen, dass das Gesetz nicht immer nur abstrakt ist – sondern hier tatsächlich das Leben vieler Menschen ein kleines bisschen leichter macht.

 

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