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Rentenerhöhung mit Nebenwirkung

  • Autorenbild: Eva Heinz-Zentgraf
    Eva Heinz-Zentgraf
  • vor 2 Tagen
  • 4 Min. Lesezeit
Jahressteuergesetz 2024 - Neuigkeiten

Letzte Woche haben mein Mann Uwe und ich uns ganz bewusst einen Tag gestohlen. Ich hatte zum ersten Mal seit Monaten einen unterrichtsfreien Abend – und Uwe konnte sich spontan einen Tag Urlaub nehmen. Gesagt, getan.


Denn mal ehrlich: Wie soll man diese derzeit zwar herrlich warmen, aber unter dem Dach im Arbeitszimmer doch ziemlich heißen Temperaturen besser genießen als draußen im Schatten und am See?

 

Also ging es für uns nach Weinheim. Dort gibt es einen wunderschönen Saunabereich direkt am See – ein echter Geheimtipp für alle, die Körper und Geist mal wieder richtig entspannen wollen.


Kaum dort angekommen, dachten wir beide das Gleiche: Eigentlich könnten wir das jede Woche machen! Und schon waren wir mitten im Schwelgen, wie unser Leben wohl aussehen könnte, wenn wir irgendwann in Rente sind. Klar, das dauert bei uns beiden noch ein bisschen – aber die Idee war geboren.

 

Und Sie kennen mich: Vom Träumen über die eigene Rente war es für mein Hirn nur ein kurzer Sprung zur ganz aktuellen Nachricht des Tages – der Rentenanpassung zum 1. Juli 2025.


Denn: Die gesetzlichen Altersrenten steigen um 3,74 Prozent. Eine Nachricht, über die sich viele freuen – aber die eben auch eine Schattenseite hat.

 

Denn was sich im ersten Moment nach „mehr Geld im Portemonnaie“ anhört, kann dazu führen, dass man plötzlich steuerpflichtig wird – selbst dann, wenn man bisher nichts mit dem Finanzamt zu tun hatte. In diesem Artikel erfahren Sie, was die Rentenerhöhung für Sie konkret bedeutet und worauf Sie achten sollten, um nicht unerwartet zur Steuererklärung verpflichtet zu werden.



Die Rentenerhöhung ab Juli 2025

 

Ab dem 1. Juli 2025 dürfen sich Rentnerinnen und Rentner auf eine Rentenerhöhung von 3,74 Prozent freuen. Die gesetzliche Rentenanpassung erfolgt jährlich und ist unter anderem an die Lohnentwicklung gekoppelt. Der Bundesrat hat der entsprechenden Verordnung bereits zugestimmt – es ist also offiziell.

 

Diese Erhöhung bringt zunächst mehr Geld auf das Konto. Für viele ist das eine willkommene Entlastung angesichts steigender Lebenshaltungskosten. Doch mit diesem Zuwachs steigt eben auch das zu versteuernde Einkommen – und das kann Auswirkungen auf die Steuerpflicht haben.



Wann müssen Rentner Steuern zahlen?

 

Ob Sie nach der Rentenerhöhung künftig eine Steuererklärung abgeben müssen, hängt vom Gesamtbetrag Ihrer steuerpflichtigen Einkünfte ab. Entscheidend ist, ob dieser Betrag den sogenannten Grundfreibetrag übersteigt. Für das Jahr 2025 beträgt dieser 12.096 Euro für Alleinstehende. Bei Ehepaaren gilt der doppelte Betrag – also 24.192 Euro.

 

Wichtig: Nicht die gesamte Rente wird versteuert, sondern nur ein Teil davon – abhängig davon, wann Sie in Rente gegangen sind. Das führt uns direkt zum nächsten zentralen Begriff: dem Rentenfreibetrag.


 

Was bedeutet der Rentenfreibetrag?

 

Der Rentenfreibetrag ist der Anteil Ihrer Rente, der dauerhaft steuerfrei bleibt. Seine Höhe richtet sich nach dem Jahr Ihres Rentenbeginns. Wer beispielsweise 2005 oder früher in Rente gegangen ist, kann 50 Prozent seiner Rente steuerfrei beziehen. Der steuerpflichtige Anteil liegt bei ebenfalls 50 Prozent.

 

Doch seit 2005 steigt der steuerpflichtige Anteil mit jedem neuen Rentenjahrgang. So beträgt er für Renteneintritte im Jahr 2023 bereits 82,5 Prozent – nur noch 17,5 Prozent bleiben steuerfrei. Ab dem Jahr 2058 wird die gesamte Rente vollständig besteuert, da der steuerpflichtige Anteil dann bei 100 Prozent liegt.

 

Wichtig ist dabei: Der Freibetrag wird im Jahr des Rentenbeginns festgelegt und bleibt als fester Euro-Betrag bestehen. Rentenerhöhungen, wie jetzt zum 1. Juli 2025, werden vollständig besteuert. Sie erhöhen also nicht den steuerfreien Anteil – sondern ausschließlich das steuerpflichtige Einkommen.



Ein Beispiel zur Veranschaulichung

 

Angenommen, Ihre Jahresbruttorente liegt bei 14.000 Euro. Hinzu kommen weitere Einkünfte, etwa aus einer kleinen Vermietung oder Kapitaleinnahmen, in Höhe von 3.000 Euro jährlich. In diesem Fall würde geprüft, ob der steuerpflichtige Anteil der Rente plus die sonstigen Einkünfte den Grundfreibetrag überschreitet.

 

Liegt das Gesamteinkommen darüber – und das ist durch die Rentenerhöhung schneller der Fall als man denkt – sind Sie verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Das kann besonders jene treffen, die bislang keine Berührungspunkte mit dem Thema Steuer hatten.

 


Was sollten Sie jetzt tun?

 

Zunächst lohnt es sich, einen genauen Blick auf den Rentenbescheid zu werfen. Dort finden Sie Angaben zur Bruttorente und, falls bekannt, zum steuerpflichtigen Anteil. Rechnen Sie dann – ggf. mit Unterstützung – Ihre weiteren Einkünfte hinzu.

 

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie durch die Rentenerhöhung steuerpflichtig werden, helfen Lohnsteuerhilfevereine, Steuerberater oder auch einfache Steuerprogramme, mit denen Sie eine Prognose für 2025 erstellen können.


Vor allem neue Rentnerjahrgänge mit einem höheren Besteuerungsanteil und Rentner mit Zusatzeinkünften sollten die Entwicklung im Blick behalten. Denn das Finanzamt prüft inzwischen sehr genau – und fordert gegebenenfalls zur Abgabe der Steuererklärung auf.

 


Quintessenz

 

Die Rentenerhöhung zum 1. Juli 2025 bringt erfreulicherweise mehr Geld für viele Ruheständler. Doch dieser Zuwachs kann auch zur Folge haben, dass Sie künftig steuerpflichtig sind.


Der entscheidende Punkt: Erhöht sich Ihre Rente, steigt Ihr steuerpflichtiges Einkommen – nicht aber Ihr Freibetrag.

 

Wenn Ihre Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegen, sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Ein nüchterner Blick auf den Rentenbescheid und eine einfache Prognose helfen, rechtzeitig Klarheit zu gewinnen – und sorgen dafür, dass Sie nicht unerwartet Post vom Finanzamt erhalten.

 

So bleibt am Ende mehr Zeit und Ruhe – für entspannte Tage am See, mit oder ohne Sauna 🌿

 

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