Lifo oder Fifo?
- Eva Heinz-Zentgraf
- 5. Juni
- 2 Min. Lesezeit

Stellen Sie sich vor, Ihr Lager ist ein Gewusel aus eingehenden und ausgehenden Waren – doch wie bewertet man diese korrekt?
In der Praxis stößt man hier schnell auf die Bewertungsvereinfachungsverfahren wie Lifo (Last in, First out) und Fifo (First in, First out).
Diese Methoden können Bilanzierung und Steuererklärung erheblich erleichtern, bergen aber auch Tücken.
Schauen wir uns diese Verfahren genauer an und klären, warum sie für die Praxis so wichtig sind.
Warum Bewertungsvereinfachungsverfahren?
Das Handelsgesetzbuch (HGB) fordert die Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB), was in der Realität oft unpraktikabel ist.
Hier kommen Vereinfachungsverfahren ins Spiel, die eine kostengünstige und effiziente Bewertung von Lagerbeständen ermöglichen.
Neben dem Durchschnittswertverfahren (§ 256 Satz 2 HGB) bieten Lifo und Fifo eine flexible Lösung für unterschiedliche Unternehmensbedarfe.
Rechtlicher Rahmen
HGB: Nach § 256 Satz 1 HGB können Lifo- oder Fifo-Verfahren handelsrechtlich angewandt werden.
EStG: Steuerrechtlich ist hingegen ausschließlich das Lifo-Verfahren zulässig (§ 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG).
Diese Abweichung zeigt bereits die erste Herausforderung: Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz.
Das Lifo-Verfahren
Das Lifo-Verfahren („Last in, First out“) unterstellt, dass die zuletzt angeschafften Bestände zuerst verbraucht werden. Dieses Verfahren bietet steuerliche Vorteile, da es in inflationären Zeiten höhere Anschaffungskosten schneller in die Gewinn- und Verlustrechnung einfließen lässt.
Varianten
Perioden-Lifo: Bestände werden zum Jahresende bewertet, ohne zwischenzeitliche Zu- und Abgänge zu berücksichtigen.
Permanentes Lifo: Jeder Zu- und Abgang wird über das Jahr hinweg dokumentiert.
Vorteile
Steuerrechtlich erlaubt und oft genutzt.
Schutz vor Scheingewinnen in inflationären Zeiten, da die Kosten der jüngsten Bestände berücksichtigt werden.
Nachteile
Realitätsfern bei verderblichen Waren.
Komplexer in der Dokumentation, insbesondere bei der permanenten Methode.
Das Fifo-Verfahren
Beim Fifo-Verfahren („First in, First out“) wird angenommen, dass die zuerst angeschafften Güter auch zuerst verbraucht oder verkauft werden. Das Verfahren eignet sich besonders für verderbliche Waren, da es die physische Realität widerspiegelt.
Vorteile
Logische Reihenfolge bei verderblichen Waren.
Höhere Restwerte bei steigenden Preisen, was zu einer realitätsnahen Darstellung führt.
Nachteile
Steuerlich nicht zulässig: Für die Steuerbilanz darf Fifo nicht angewandt werden, was zu Differenzen führt.
Im Fall sinkender Preise kann Fifo unrealistische Gewinne ausweisen, da ältere, teurere Bestände als verkauft gelten.
Herausforderungen in der Praxis
Die Wahl zwischen Lifo und Fifo stellt Unternehmen vor praktische und rechtliche Herausforderungen, besonders wegen der unterschiedlichen Anforderungen von Handels- und Steuerrecht.
Gemäß dem Maßgeblichkeitsprinzip (§ 5 Abs. 1 EStG) muss die Steuerbilanz grundsätzlich auf der Handelsbilanz basieren – es sei denn, es gibt abweichende steuerliche Vorschriften wie im Fall des Lifo-Verfahrens.
Anwendungstipps für die Praxis
Kenntnis der Preisentwicklung: Unternehmen sollten bei der Wahl des Verfahrens die Preisentwicklung ihrer Waren im Auge behalten.
Software nutzen: Moderne ERP-Systeme können dabei helfen, die Verfahren effizient umzusetzen und Differenzen zwischen den Bilanzarten automatisch zu berücksichtigen.
Regelmäßige Überprüfung: Da das Steuerrecht Änderungen unterliegt, sollte die Anwendbarkeit des gewählten Verfahrens regelmäßig überprüft werden.
Quintessenz
Die Bewertungsvereinfachungsverfahren sind unverzichtbare Werkzeuge für die Praxis.
Während Fifo eine intuitive Logik bietet, überzeugt Lifo durch steuerliche Vorteile. Unternehmen sollten daher abwägen, welches Verfahren ihre individuellen Bedürfnisse besser abbildet.
Wichtig bleibt die enge Abstimmung zwischen Handels- und Steuerbilanz, um Compliance und Effizienz gleichermaßen zu gewährleisten.