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Trickbetrug am Telefon

  • Autorenbild: Eva Heinz-Zentgraf
    Eva Heinz-Zentgraf
  • 12. März
  • 4 Min. Lesezeit
Jahressteuergesetz 2024 - Neuigkeiten

 


Es beginnt meist ganz harmlos. Mit einem Klingeln. Am anderen Ende der Leitung eine aufgeregte Stimme: „Oma, ich bin’s!“ Oder: „Hier spricht die Polizei, Ihre Tochter hatte einen schlimmen Unfall!“


Und ehe man sich versieht, befindet man sich in einem emotionalen Ausnahmezustand.

 

Solche Anrufe kommen nicht aus dem Nichts, sie sind inszeniert. Mit perfektem Timing, psychologischem Feingefühl und dem Ziel: Ihr Geld. Was wie ein schlechter Fernsehfilm klingt, ist in Wahrheit eine der perfidesten Betrugsmaschen unserer Zeit: der sogenannte "Enkeltrick", heute oft als Schockanruf bekannt.

 

Und das Gemeine daran: Die Täter treffen ihre Opfer genau dort, wo sie am verletzlichsten sind, nämlich im Herzen.


Denn wer würde nicht alles tun, um einem geliebten Menschen in Not zu helfen?

 


Was ist der Enkeltrick und wie funktioniert er?

 

Der Begriff „Enkeltrick“ stammt ursprünglich aus der Zeit, in der sich die Betrüger am Telefon als Enkel oder Enkelin ausgaben. Zielgruppe: meist ältere Menschen – oft alleinlebend, vertrauensvoll und mit einem gewissen „Urvertrauen“ in die Welt.

 

Der "klassische" Ablauf:

 

  1. Ein Anruf kommt, oft mit unterdrückter Nummer.

  2. Die Stimme ist panisch, weinerlich: „Oma, ich hab Mist gebaut!“

  3. Sobald Sie nachfragen („Bist du’s, Jonas?“), wird der Name übernommen...und das Spiel beginnt.

  4. Das Opfer wird zum Helfen gedrängt. Oft mit dem Argument: „Bitte erzähl bloß keinem davon! Ich bin echt in Schwierigkeiten!“

  5. Dann folgt der Geldtransfer: bar, schnell und meist persönlich an einen Boten übergeben.



Die moderne Version: Der Schockanruf

 

Inzwischen ist der Enkeltrick technisch und dramaturgisch aufgerüstet worden. Die Täter agieren in organisierten Gruppen, die mitunter wie ein Callcenter arbeiten – inklusive Script, Rollenverteilung und psychologischer Schulung.

 

Die dramatischste Variante: Ein Anruf vom vermeintlichen Staatsanwalt oder Anwalt, verbunden mit der Nachricht, dass die Tochter oder der Sohn einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht habe – und nur gegen eine hohe Kaution der Untersuchungshaft entgehen könne.

 

Der emotionale Druck ist enorm. Angst, Schuldgefühle, Schock und das wird alles auf einmal aktiviert. Und wer gerade erst erfahren hat, dass sein Kind „verhaftet“ wurde, greift instinktiv zum Portemonnaie, nicht zum Verstand.

 


Der traurige Alltag: Ein echtes Beispiel

 

Genau so geschah es bei einer 77-jährigen Dame, die nun vor dem Finanzgericht Münster klagte (Urteil vom 02.09.2025 – Az. 1 K 360/25 E).

 

Sie erhielt einen Schockanruf von einem angeblichen Anwalt. Ihre Tochter habe einen tödlichen Unfall verursacht, nur gegen Zahlung von 50.000 € Kaution könne die Haft verhindert werden. Die Dame, in Panik und tiefem Mitgefühl, hob den Betrag ab und übergab ihn einem Boten.

 

Erst später kam die Wahrheit ans Licht: Alles gelogen. Die Tochter war nie in Gefahr. Die Täter? Nicht auffindbar. Die Dame? Geschockt, gedemütigt und am Ende 50.000 Euro ärmer.

 

Sie versuchte, den Verlust zumindest steuerlich geltend zu machen, als außergewöhnliche Belastung. Das Finanzamt sagte: „Nein.“ Die Dame klagte – und verlor auch vor Gericht.



Warum das Finanzgericht den Verlust nicht anerkannte

 

Laut § 33 EStG können außergewöhnliche Belastungen steuerlich berücksichtigt werden, wenn drei Bedingungen erfüllt sind:

 

  1. Die Belastung muss außergewöhnlich sein.

    1. Sie muss zwangsläufig entstanden sein.

  2. Sie muss die finanzielle Leistungsfähigkeit beeinträchtigen.

 

Klingt zunächst so, als ob ein Trickbetrug genau da reinpassen könnte, oder?

 


Doch das sah das Gericht anders:

 

Nicht außergewöhnlich: Der Verlust sei kein besonderes Ereignis, sondern – man mag es kaum glauben – ein allgemeines Lebensrisiko. Zitat des Gerichts: „Sie ist Opfer einer Betrugsmasche geworden, die potenziell jeden treffen könnte.“ Mit anderen Worten: Wer auf einen Trickbetrug hereinfällt, hat halt Pech gehabt – steuerlich betrachtet.

 

Nicht zwangsläufig: Die Richter argumentierten, dass es zumutbare Handlungsalternativen gegeben hätte. Und weil die Dame diese nicht genutzt habe – etwa Rückruf bei der Tochter oder Gang zur Polizei – sei die Zahlung nicht zwangsweise erfolgt. Der Clou: Selbst wenn die Tochter wirklich in Untersuchungshaft gewesen wäre, bestünde in Deutschland keine Gefahr für Leib und Leben. Also: keine zwingende Notlage. Klingt herzlos? Vielleicht. Aber Steuerrecht ist leider selten romantisch.

 

Keine Beeinträchtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit: Die Klägerin verfügte über Mieteinnahmen aus sechs Immobilien und war nicht „auf das Geld angewiesen“. Das Geld sei aus „liquiden Mitteln“ bezahlt worden. Damit – salopp gesagt – war’s für das Gericht nicht schlimm genug.

 


Warum dieses Urteil für viele wie ein zweiter Schlag ins Gesicht wirkt

 

Wer auf einen Enkeltrick hereinfällt, ist oft nicht nur finanziell geschädigt, sondern auch emotional tief erschüttert. Hinzu kommen Schuldgefühle, Scham – und oft die Angst, sich selbst oder anderen davon zu erzählen.

Wenn dann auch noch das Finanzamt sagt: „Tja, da können wir leider nichts machen“, dann ist das wie ein zusätzlicher Tiefschlag.

 

Das besonders Bittere: Liebe ist nicht absetzbar.

Auch nicht, wenn sie einen 50.000-Euro-Bargeldverlust auslöst.

 


Hoffnungsschimmer: Die Revision ist zugelassen

 

Das FG Münster hat die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) zugelassen. Denn: Die Frage ist grundlegend und betrifft eine Vielzahl von Steuerpflichtigen, besonders in der älteren Generation.

 

Es bleibt also zu hoffen, dass der BFH zu einem etwas menschenfreundlicheren Ergebnis kommt. Steuerrecht muss nicht kalt sein. Und wenn Emotionen gezielt zur Täuschung eingesetzt werden, sollte das wenigstens nicht auch noch steuerlich bestraft werden.

 


Was Sie bei Trickbetrug tun können, für sich und Ihre Angehörigen

 

Vorbeugen durch Aufklärung

Sprechen Sie mit Ihren Eltern, Großeltern oder alleinstehenden Bekannten über den Enkeltrick.


Legen Sie einen Familien-Notfallplan fest:

„Wenn ein Notfallanruf kommt – rufe erst mich zurück, bevor du irgendwas machst!“

 

Notfall-Code vereinbaren

Ein einfaches, aber effektives Mittel: Ein Codewort, das nur echte Familienmitglieder kennen. Wird das nicht genannt? Auflegen.

 

Anzeige erstatten, immer!

Auch wenn es „zu spät“ ist: Eine Anzeige kann helfen, Täterstrukturen zu erkennen und weitere Fälle zu verhindern.

 

Steuerliche Beratung einholen

Wenn Sie betroffen sind, lohnt sich die Rücksprache mit einer steuerlichen Fachperson. Auch wenn § 33 EStG hier wenig Hoffnung lässt – es können sich andere Aspekte ergeben (z. B. Verlustfeststellung, Sonderausgaben).


 

Quintessenz

 

Wenn Ihnen das mal passieren sollte: Bitte schämen Sie sich nicht. Nicht Sie sind schuld, sondern die Täter. Und diese gehen mit diabolischer Raffinesse vor.

 

Wir brauchen nicht mehr Schweigen, sondern mehr Gespräche. Und vielleicht auch bald ein bisschen mehr Herz im Steuerrecht.

 

Bleiben Sie wachsam und gut beraten!



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