Riester-Zulage abgelehnt trotz Elterngelds


Das zweite Kind ist gerade geboren 🥳
Zwischen Windeln, Elterngeldanträgen und schlaflosen Nächten landet plötzlich ein Brief im Briefkasten. Die Riester-Zulage wurde abgelehnt.
Als Begründung steht dort: keine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Viele Eltern denken in diesem Moment: „Dann wird das wohl stimmen.“ Schließlich wurde vielleicht längere Zeit nicht gearbeitet oder kein reguläres Gehalt bezogen.
Genau hier liegt aber oft der Denkfehler.
Denn auch während der Elternzeit kann weiterhin eine Pflichtversicherung bestehen. Und zwar über die sogenannten Kindererziehungszeiten.
Gerade nach der Geburt eines zweiten Kindes kommt es immer wieder zu fehlerhaften Ablehnungen oder unvollständigen Datensätzen. Deshalb lohnt es sich, solche Bescheide nicht einfach abzuheften. Wer genauer hinschaut, kann sich häufig die Riester-Zulage doch noch sichern und unnötige finanzielle Verluste vermeiden.
Kindererziehungszeiten zählen oft als Pflichtbeitragszeit
Viele Eltern wissen gar nicht, welche Bedeutung Kindererziehungszeiten für die Riester-Förderung haben. Dabei sind sie häufig der entscheidende Punkt.
Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, werden grundsätzlich bis zu 36 Monate Kindererziehungszeit pro Kind berücksichtigt. Diese Zeiten gelten in der gesetzlichen Rentenversicherung als Pflichtbeitragszeiten. Die Beiträge zahlt dabei nicht der Elternteil selbst, sondern der Staat.
Das ist wichtig, weil unmittelbar zulageberechtigt bei Riester unter anderem Personen sind, die pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sind.
Das bedeutet konkret: Wer wegen der Erziehung eines kleinen Kindes Kindererziehungszeiten angerechnet bekommt, kann grundsätzlich weiterhin Anspruch auf die Riester-Zulage haben.
Gerade während der Elternzeit wird dieser Zusammenhang häufig übersehen. Sowohl von Betroffenen als auch im automatisierten Datenabgleich.
Warum es nach dem zweiten Kind oft kompliziert wird
Besonders häufig entstehen Probleme nach der Geburt eines zweiten Kindes.
Denn Kindererziehungszeiten „verschwinden“ nicht einfach, wenn sich Zeiträume überschneiden. Vielmehr werden die Zeiten entsprechend berücksichtigt und fortgeführt. Für jedes Kind können grundsätzlich bis zu drei Jahre angerechnet werden.
In der Praxis bedeutet das: Auch ohne Beschäftigung oder laufendes Einkommen kann weiterhin eine rentenrechtliche Pflichtversicherung bestehen.
Ein typischer Fall: Eine Mutter befindet sich wegen des ersten Kindes bereits in Elternzeit. Dann wird das zweite Kind geboren. Im Riester-Bescheid erscheint später trotzdem die Aussage, es habe im betreffenden Jahr keine Pflichtversicherung bestanden.
Genau solche Fälle sollten sorgfältig geprüft werden.
Häufig liegt das Problem nur an fehlenden Daten
Die gute Nachricht lautet: Nicht jede Ablehnung bedeutet automatisch, dass tatsächlich kein Anspruch besteht.
Sehr häufig sind Kindererziehungszeiten im Rentenkonto noch nicht korrekt gespeichert oder zwischen verschiedenen Stellen nicht richtig übermittelt worden.
Das passiert zum Beispiel, wenn:
das zweite Kind noch nicht bei der Rentenversicherung erfasst wurde
der Antrag auf Feststellung der Kindererziehungszeiten noch fehlt
die Zuordnung zwischen Mutter und Vater unklar ist
Daten bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen noch nicht aktualisiert wurden
der Riester-Anbieter mit alten Angaben arbeitet
Dann entsteht im automatisierten Datenabgleich schnell der Eindruck, dass keine Pflichtversicherung vorliegt. Die Folge ist oft eine automatische Ablehnung der Zulage.
Deshalb lohnt sich eine genaue Prüfung fast immer.
Was Eltern bei einem ablehnenden Bescheid zur Riester-Zulage tun sollten
Der wichtigste Punkt zuerst: Fristen beachten.
Gegen einen Ablehnungsbescheid kann in der Regel innerhalb eines Monats Einspruch eingelegt werden. Diese Frist sollte unbedingt eingehalten werden.
Auch wenn noch Unterlagen fehlen, reicht zunächst ein kurzer fristwahrender Einspruch aus.
Zum Beispiel: „Hiermit lege ich fristwahrend Einspruch gegen den Bescheid vom … ein. Die Begründung reiche ich nach.“
Danach sollte Schritt für Schritt geprüft werden, ob die Kindererziehungszeiten korrekt im Rentenkonto hinterlegt sind.
Hilfreich sind dabei unter anderem:
Bescheid über die abgelehnte Riester-Zulage
Geburtsurkunden der Kinder
Nachweise über Elternzeit
Kindergeldnachweise
Versicherungsnummer der Rentenversicherung
Riester-Vertragsnummer
Schreiben des Riester-Anbieters
Nachweise zu bereits beantragten Kindererziehungszeiten
Je vollständiger die Unterlagen sind, desto schneller lässt sich der Sachverhalt häufig klären.
Diese Fehler lassen sich oft schon vorher vermeiden
Viele Schwierigkeiten rund um die Riester-Zulage entstehen nicht erst beim Bescheid. Oft fehlen wichtige Angaben bereits Monate oder Jahre vorher.
Deshalb lohnt es sich, frühzeitig aktiv zu werden!
Kindererziehungszeiten rechtzeitig beantragen
Nach der Geburt eines Kindes sollte geprüft werden, ob die Kindererziehungszeiten korrekt erfasst wurden.
Viele Eltern gehen davon aus, dass dies automatisch passiert. Das ist jedoch nicht immer der Fall. Häufig muss ein Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden.
Gerade nach der Geburt weiterer Kinder empfiehlt sich eine aktive Prüfung des Rentenkontos.
Das Rentenkonto regelmäßig kontrollieren
Die Kontenklärung wird oft erst kurz vor der Rente relevant. Für Riester kann sie aber schon deutlich früher wichtig sein.
Besonders aufmerksam sollte man sein, wenn:
mehrere Kinder vorhanden sind
längere Elternzeiten bestanden
zwischenzeitlich nicht gearbeitet wurde
der betreuende Elternteil gewechselt hat
Erziehungszeiten anders aufgeteilt werden sollen
Schon kleine Fehler können später Auswirkungen auf die Zulagenberechtigung haben.
Den Riester-Anbieter informieren
Auch der Anbieter benötigt aktuelle Daten.
Wichtige Änderungen sind zum Beispiel:
Geburt eines Kindes
Beginn oder Ende der Elternzeit
Einkommensänderungen
Wechsel der Zulageberechtigung
Änderungen beim Kindergeldbezug
Fehlende Informationen können später zu falschen Zulagenanträgen oder Rückforderungen führen.
Dauerzulagenanträge regelmäßig prüfen
Ein Dauerzulagenantrag erleichtert vieles. Trotzdem ersetzt er keine Kontrolle.
Nach der Geburt eines Kindes sollte geprüft werden:
Ist das Kind korrekt erfasst?
Wurde die Kinderzulage richtig zugeordnet?
Stimmen die Angaben zum Kindergeld?
Wurde das richtige Beitragsjahr berücksichtigt?
Gerade bei mehreren Kindern schleichen sich hier häufiger Fehler ein.
Der Mindesteigenbeitrag bleibt wichtig
Auch bei bestehender Zulageberechtigung muss grundsätzlich der erforderliche Mindesteigenbeitrag gezahlt werden, damit die volle Förderung gewährt wird.
Während der Elternzeit verändert sich das Einkommen häufig deutlich. Dadurch kann sich auch die Höhe des notwendigen Eigenbeitrags ändern.
Deshalb sollte regelmäßig geprüft werden, welcher Beitrag tatsächlich erforderlich ist.
Ein kurzer Check beim Anbieter kann spätere Kürzungen vermeiden.
Bescheide niemals ungeprüft ablegen
Riester-Bescheide wirken oft technisch und kompliziert. Genau deshalb werden sie schnell beiseitegelegt.
Dabei lohnt sich ein genauer Blick auf folgende Punkte:
Wurde die Zulage bewilligt oder abgelehnt?
Welches Beitragsjahr ist betroffen?
Welche Begründung wird genannt?
Wird fehlende Pflichtversicherung behauptet?
Sind Kinderzulagen berücksichtigt?
Stimmen persönliche Daten und Vertragsnummer?
Je früher Fehler auffallen, desto einfacher lassen sie sich meist korrigieren.
Quintessenz
Gerade in der Elternzeit läuft vieles gleichzeitig. Zwischen Familie, Organisation und Alltag geraten Bescheide schnell in den Hintergrund. Umso wichtiger ist es, bei einer abgelehnten Riester-Zulage nicht vorschnell aufzugeben.
Denn häufig steckt kein fehlender Anspruch dahinter, sondern schlicht eine Lücke bei den gespeicherten Daten oder noch nicht erfasste Kindererziehungszeiten. Besonders nach der Geburt eines zweiten Kindes lohnt sich deshalb ein genauer Blick.
Wenn Sie frühzeitig prüfen, ob Ihre Kindererziehungszeiten korrekt hinterlegt sind, Fristen im Blick behalten und Bescheide nicht ungeöffnet abheften, können Sie viele Probleme vermeiden und sich die Förderung sichern, die Ihnen möglicherweise zusteht.
Manchmal reicht schon ein kleiner Schritt, damit aus einer Ablehnung am Ende doch noch eine bewilligte Zulage wird 🍀



