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Steueränderungsgesetz 2025

  • Autorenbild: Eva Heinz-Zentgraf
    Eva Heinz-Zentgraf
  • 18. Sept.
  • 4 Min. Lesezeit
Jahressteuergesetz 2024 - Neuigkeiten

 

Am 10. September 2025 hat die Bundesregierung den Entwurf für ein neues Steueränderungsgesetz beschlossen. Und ehrlich gesagt: Da ist ordentlich Musik drin! 

 

Falls Sie jetzt denken: „Na, das betrifft doch eh wieder nur die Großen“, dann muss ich Sie enttäuschen – oder erfreuen, je nachdem.


Diesmal geht’s um Dinge, die uns alle betreffen könnten: Pendlerinnen und Pendler, Ehrenamtliche, Gastronomiebesucher, Vereine, PV-Fans und sogar Gamer! 😄

 

In diesem Artikel nehmen wir die wichtigsten Punkte unter die Lupe – ganz ohne Juristendeutsch, dafür mit praktischen Beispielen und einem Augenzwinkern. Los geht’s!

 


Mehr Geld für den Weg zur Arbeit: Die neue Entfernungspauschale

 

Wer regelmäßig zur Arbeit pendelt, kennt sie: die Entfernungspauschale. Bisher gab’s 30 Cent für die ersten 20 Kilometer – erst ab dem 21. wurde es mit 38 Cent etwas großzügiger.

 

Ab dem 1. Januar 2026 wird aufgeräumt: 38 Cent pro Kilometer – ab dem allerersten Kilometer 🥳

 

Was bedeutet das für Sie?

 

  • Ob Sie 5, 15 oder 50 Kilometer zur Arbeit fahren – jeder einzelne Kilometer wird jetzt besser entlohnt.

  • Besonders erfreulich für alle, die nicht im Großstadtkern leben und weitere Strecken zurücklegen müssen – also für den ganz normalen Alltag auf dem Land.


 

Die Mobilitätsprämie bleibt. Und das dauerhaft!

 

Wer wenig verdient, konnte bisher über die sogenannte Mobilitätsprämie trotzdem von der Entfernungspauschale profitieren – allerdings war diese Regelung befristet.

 

Jetzt nicht mehr! Die Mobilitätsprämie bleibt unbefristet bestehen.

 

Für Sie bedeutet das:

 

  • Auch bei geringen Einkünften können Sie Ihre Fahrtkosten geltend machen – ganz egal, ob Sie Azubi sind, Teilzeit arbeiten oder nebenbei selbstständig sind.

  • Das ist echte Entlastung im Alltag – gerade bei kleinen Budgets.

 


Restaurantbesuch mit Sparpotenzial: 7 % Umsatzsteuer auf Speisen 

 

Na, wie oft gönnen Sie sich ein Mittagessen außer Haus?

 

Gute Neuigkeiten: Ab dem 1. Januar 2026 gilt dauerhaft ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7 % auf Speisen in Restaurants.

 

Ausgenommen bleiben nur die Getränke – da bleiben es weiterhin 19 %.

 

Was heißt das konkret?

 

  • Ihr Lieblingsrestaurant kann die Preise stabiler halten – oder senken.

  • Für Gastronomiebetriebe bedeutet das: Planbarkeit, weniger Steuerlast und hoffentlich wieder mehr Gäste.

  • Für Sie: Genuss mit weniger Steueraufschlag. Guten Appetit!

 


Gemeinnützigkeit 2.0, oder auch: Vereine werden endlich entlastet 

 

Hier hat sich richtig was getan – und zwar zugunsten derjenigen, die sich engagieren, mitanpacken und Verantwortung übernehmen.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

 

  • Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb: Freigrenze steigt auf 50.000 € - Kleinere Vereine dürfen mehr einnehmen, ohne gleich steuerpflichtig zu werden.

  • Übungsleiter- & Ehrenamtspauschale erhöht - Statt 3.000 € dürfen Übungsleiter jetzt 3.300 € steuerfrei erhalten; Die Ehrenamtspauschale steigt von 840 € auf 960 €.

  • Weniger Bürokratie für kleine Organisationen - Bei Einnahmen bis 100.000 € pro Jahr entfällt die Pflicht zur „zeitnahen Mittelverwendung“; Auch die sogenannte „Sphärenzuordnung“ von Einnahmen entfällt bei Einnahmen bis 50.000 €. Bedeutet: Weniger Papierkram – mehr Zeit fürs Wesentliche.

  • E-Sport wird gemeinnützig - Ob League of Legends oder Schach online – unter bestimmten Voraussetzungen gilt auch der digitale Sport jetzt als förderungswürdig. Willkommen im Club!

  • Photovoltaikanlagen in Vereinen? Kein Problem mehr! - Das Betreiben einer PV-Anlage gefährdet nicht mehr die Gemeinnützigkeit – solange bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

 


Mehr Sicherheit für Ehrenamtliche – auch rechtlich

 

Was viele gar nicht wissen: Wer sich in einem Verein engagiert, haftet bei Fehlern möglicherweise mit seinem privaten Vermögen – zumindest bisher.

 

Das soll sich jetzt ändern: Wer maximal 3.300 € im Jahr für sein Engagement erhält, bekommt ein gesetzliches Haftungsprivileg.

 

Bedeutet für Sie:

 

  • Mehr Sicherheit, wenn Sie sich im Vorstand engagieren oder in der Organisation Verantwortung übernehmen.

  • Ein gutes Zeichen für alle, die sich nicht scheuen, Verantwortung zu tragen – ohne ständig Angst vor juristischen Fallstricken haben zu müssen.

 


Noch ein paar technische Feinheiten für Steuerprofis 

 

Für alle unter Ihnen, die in Buchhaltung, Steuerberatung oder Finanzleitung tätig sind – hier ein paar Details, die Sie auf dem Schirm haben sollten:

 

  • Elektronische Bescheide ohne Zustimmung: Das Bundeszentralamt für Steuern darf künftig elektronische Mitteilungen über nicht weitergeleitete Anträge ohne Zustimmung des Unternehmers versenden.

  • Zentrale Zollabwicklung & Einfuhrumsatzsteuer: Hier werden neue gesetzliche Grundlagen geschaffen – für alle mit grenzüberschreitendem Handel wichtig!

  • § 7b EStG & Forschungszulage: Der Verweis auf die neue De-minimis-Verordnung wird angepasst – das bringt Rechtssicherheit für Förderungen, insbesondere im Mietwohnungsbau und für forschende Unternehmen.

 


Was bedeutet das konkret für Sie?

 

  • Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Freuen Sie sich auf eine gerechtere Pendlerpauschale – ganz gleich, wie lang Ihr Arbeitsweg ist. Ab dem ersten Kilometer gibt’s nun mehr zurück. Und das Beste: Die Änderung ist dauerhaft.

  • Für Engagierte im Ehrenamt und Vereinsleben: Ob Sie einen Verein führen oder sich freiwillig engagieren – Sie profitieren von spürbar mehr Freiraum. Höhere Pauschalen, weniger Papierkram und ein besserer rechtlicher Schutz machen Ihr Engagement endlich einfacher und sicherer. Schön, dass das Ehrenamt nicht nur gewürdigt, sondern auch wirklich entlastet wird!

  • Für Gastronomiebetreiber und Genießer: Die 7 %-Umsatzsteuer auf Speisen bleibt. Das bedeutet für Ihre Gäste faire Preise – und für Sie als Gastgeber oder Gastgeberin eine bessere Marge. Win-win!

  • Für alle, die Klimaschutz ernst nehmen:Der Betrieb von Photovoltaikanlagen in gemeinnützigen Vereinen ist nun problemlos möglich – ohne dass die Gemeinnützigkeit in Gefahr gerät. Eine saubere Sache – ökologisch und steuerlich!

 


Quintessenz der Steueränderungen

 

Das Steueränderungsgesetz 2025 bringt nicht nur neue Zahlen, sondern echte Verbesserungen für den Alltag – und das für viele Gruppen. 

 

Es ist ein Signal: „Wir hören Euch. Und wir machen’s Euch einfacher.“

 

Ob das in der Praxis überall so klappt, bleibt natürlich abzuwarten – aber die Richtung stimmt. Und das spüren hoffentlich nicht nur die mit dem dicken Portemonnaie, sondern auch diejenigen, die sich engagieren, pendeln, rechnen oder einfach nur anpacken.

 

Wenn Sie möchten, stelle ich Ihnen gern eine kleine Checkliste, eine Vereinsinfo oder eine PowerPoint-Präsentation für Ihre Mitarbeitenden oder Schulungsteilnehmenden zusammen.

 

Einfach melden, denn ich bin für Sie da!

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