Ehegattensplitting
- Eva Heinz-Zentgraf

- 15. Mai
- 5 Min. Lesezeit

Der Mai ist da.
Die Tage werden länger, die Sonne wärmt wieder und überall beginnt es zu blühen.
Es ist diese besondere Zeit im Jahr, in der alles ein wenig leichter wirkt. Und vielleicht ist genau das der Grund, warum der Mai seit jeher als der Hochzeitsmonat gilt.
Auch in meiner Familie hat dieser Monat eine ganz eigene Bedeutung. Meine Eltern haben im Mai geheiratet. Und auch meine Schwiegereltern haben sich für diesen Zeitpunkt entschieden. Es scheint fast, als hätte der Mai ein besonderes Talent dafür, Menschen zusammenzubringen.
Und wenn die Herzen höherschlagen, darf ein Gedanke ruhig erlaubt sein. Warum nicht auch einen Blick auf die steuerlichen Vorteile werfen. Ich meine ja nur, falls noch ein kleiner zusätzlicher Schubs fehlt.
Bei uns gibt es dieses Jahr übrigens auch einen besonderen Anlass. Mein Mann und ich feiern 20 Jahre Beziehung 🥰 Zwar sind wir noch nicht ganz so lange verheiratet, aber 20 Jahre gemeinsam durchs Leben zu gehen, das ist schon etwas ganz Besonderes.
Neben all den Emotionen, Erinnerungen und gemeinsamen Plänen bringt die Ehe auch ganz konkrete Vorteile mit sich. Einer davon ist das Ehegattensplitting. Und genau das schauen wir uns jetzt etwas genauer an.
Warum unterschiedliche Einkommen den Unterschied machen
Richtig interessant wird das Ehegattensplitting immer dann, wenn die Einkommen der Partner deutlich voneinander abweichen. Genau hier entfaltet das Modell seine größte Wirkung.
Stellen Sie sich eine typische Alltagssituation vor. Eine Person arbeitet in Vollzeit und verdient 70.000 € im Jahr. Die andere Person ist vielleicht in Teilzeit tätig, kümmert sich zusätzlich um Familie oder befindet sich in einer Phase der Neuorientierung und verdient 15.000 €.
Zusammen ergibt das ein Jahreseinkommen von 85.000 €. Im Splittingverfahren wird dieser Betrag halbiert. Das bedeutet, das Finanzamt rechnet mit 42.500 € pro Person.
Und genau hier liegt der entscheidende Vorteil. Unser Steuersystem ist progressiv aufgebaut. Höhere Einkommen werden stärker besteuert. Durch die rechnerische Aufteilung wird das hohe Einkommen gewissermaßen „abgemildert". Es rutscht in einen günstigeren Steuersatzbereich.
Das Ergebnis: Die Gesamtsteuerbelastung des Paares fällt oft spürbar niedriger aus, als wenn beide einzeln veranlagt würden.
Ein kurzer Überblick für Sie:
- Je größer der Unterschied zwischen den Einkommen, desto stärker wirkt das Splitting
- Teilzeitmodelle oder berufliche Pausen verstärken den Effekt zusätzlich
- Auch bei Selbstständigkeit mit schwankenden Einkünften kann sich ein Vorteil ergeben
Gerade in Lebensphasen, in denen sich berufliche Wege unterscheiden, zeigt sich die Stärke dieses Modells besonders deutlich. Das kann während der Kindererziehung sein, beim beruflichen Neustart oder auch dann, wenn ein Partner bewusst kürzertritt.
Gleiches Einkommen, kleiner Effekt
Natürlich greift das Ehegattensplitting auch dann, wenn beide Partner ähnlich viel verdienen. Allerdings fällt der Vorteil in diesen Fällen deutlich geringer aus.
Nehmen wir ein Beispiel:
Beide Partner verdienen jeweils 45.000 € im Jahr. Zusammen sind das 90.000 €. Geteilt durch zwei ergibt sich wieder ein Betrag von 45.000 €. Das bedeutet: Die steuerliche Berechnung entspricht nahezu der Situation, die sich auch bei einer Einzelveranlagung ergeben würde. Der Progressionseffekt wird hier nicht abgefedert, weil beide Einkommen bereits auf einem vergleichbaren Niveau liegen.
Wichtig ist mir an dieser Stelle ein Punkt. Das bedeutet nicht, dass das Ehegattensplitting keinen Nutzen hat. Es zeigt lediglich, dass der steuerliche Vorteil stark davon abhängt, wie die Einkommen verteilt sind.
Der Zeitpunkt der Hochzeit wird oft unterschätzt
Ein Detail wird häufig übersehen, dabei kann es einen echten Unterschied machen. Der Zeitpunkt der Eheschließung.
Viele gehen davon aus, dass nur die Monate nach der Hochzeit steuerlich relevant sind. Tatsächlich sieht das Steuerrecht das anders.
Für das Finanzamt zählt das gesamte Kalenderjahr. Der genaue Hochzeitstag spielt keine Rolle.
Das heißt konkret:
Heiraten Sie am 31.12., werden Sie steuerlich so behandelt, als wären Sie das ganze Jahr verheiratet gewesen. Sie können also für das komplette Jahr die Zusammenveranlagung nutzen.
Gerade bei deutlichen Einkommensunterschieden kann das zu einer überraschend hohen Steuererstattung führen.
Mini Checkliste:
- Die Hochzeit findet noch im laufenden Jahr statt
- Die Einkommen unterscheiden sich deutlich
- Es wurde bereits unterjährig viel Lohnsteuer gezahlt
Dann lohnt sich ein genauer Blick auf die steuerlichen Möglichkeiten. In vielen Fällen steckt hier mehr Potenzial, als man zunächst vermutet.
Was Sie für das Ehegattensplitting konkret tun sollten
Damit Sie vom Ehegattensplitting profitieren, braucht es keine komplizierten Schritte. Entscheidend ist, dass Sie die richtigen Weichen stellen.
Das sollten Sie im Blick behalten:
Wählen Sie in Ihrer Steuererklärung die Zusammenveranlagung
Überprüfen Sie nach der Hochzeit Ihre Steuerklassen
Behalten Sie Ihre Einkommensentwicklung im Auge
Ein kleiner Praxistipp. Ein Wechsel der Steuerklassen kann bereits während des Jahres Ihre monatliche Liquidität verbessern. Sie haben also unterjährig mehr Netto zur Verfügung.
Die endgültige steuerliche Entlastung zeigt sich jedoch immer erst mit der Einkommensteuererklärung. Hier wird alles zusammengeführt und korrekt berechnet.
Ein Blick über die Zahlen hinaus
So überzeugend die Zahlen auch sein mögen, das Ehegattensplitting bleibt ein steuerliches Instrument. Es bewertet Einkommen, nicht Lebensentwürfe.
Jede Partnerschaft ist einzigartig. Jede Entscheidung für oder gegen eine Ehe basiert auf persönlichen Überzeugungen, gemeinsamen Zielen und individuellen Lebenssituationen.
Die steuerlichen Vorteile können dabei eine Rolle spielen. Sie sind ein Baustein im Gesamtbild. Nicht mehr und nicht weniger.
Und genau so sollten Sie sie auch betrachten.
Als Chance.
Nicht als Entscheidungsgrundlage.
Quintessenz
Das Ehegattensplitting ist weit mehr als nur ein trockener Steuerbegriff. Es kann ganz konkret finanziell entlasten, vor allem dann, wenn die Einkommen unterschiedlich verteilt sind oder wenn steuerliche Besonderheiten ins Spiel kommen.
Ich nehme Sie einmal mit in ein ganz persönliches Beispiel. Mir würde grundsätzlich ein Behindertenpauschbetrag zustehen. Da ich jedoch selbstständig bin, kann ich diesen für mich selbst nicht nutzen. Das ist eine dieser Situationen, in denen man merkt, dass steuerliche Regelungen nicht immer zum eigenen Lebensmodell passen.
Durch das Ehegattensplitting eröffnet sich jedoch eine Möglichkeit. Der Pauschbetrag kann auf meinen Mann übertragen werden. So können wir gemeinsam dennoch von diesem Vorteil profitieren. Obwohl ich selbstständig bin und den Pauschbetrag nicht direkt nutzen kann, wirkt sich die Regelung über den gemeinsamen Weg doch positiv aus.
Und ja, ich gebe es offen zu. Ich halte mich nur ungern an vorgegebene Normen und genieße meine Selbstständigkeit sehr 😊
Umso schöner ist es, wenn sich innerhalb der bestehenden Regeln doch Spielräume ergeben.
Gleichzeitig bleibt die wichtigste Entscheidung natürlich eine persönliche. Die Steuer sollte niemals der einzige Grund für eine Ehe sein. Aber sie darf ein angenehmer Nebeneffekt sein.
Wenn der Mai also wieder die Herzen höherschlagen lässt, wissen Sie jetzt. Neben Liebe und gemeinsamen Erinnerungen bringt die Ehe auch steuerliche Möglichkeiten mit sich, die man kennen sollte.
Und manchmal ist genau das der kleine zusätzliche Schubs, der noch gefehlt hat.
Der Download
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