Da es kürzlich mal wieder ein größeres Fragezeichen zu diesem Bereich in meinem Unterricht gab, dachte ich wir können dies hier auch mal thematisieren. 😉
In einem früheren Blogartikel vom August 2021 hatte ich mich bereits mit dem Optionsmodell des Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts befasst. Nun wurden bereits Überlegungen zu den bilanziellen Folgen aus der möglichen Option angestellt.
Das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts kurz: "KöMoG" tritt ab dem 01.01.2022 in Kraft und bringt einiges an Veränderungen mit sich.