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Wiedereinführung der degressiven Abschreibung

Die degressive Abschreibung, lange Zeit ein bewährtes Instrument zur steuerlichen Entlastung von Unternehmen, erlebt eine bemerkenswerte Wiederkehr in der deutschen Steuergesetzgebung. Dies ist nicht zuletzt dem Wachstumschancengesetz zu verdanken, das ein Wiederaufleben dieser Abschreibungsform ermöglicht hat.

 

In Zeiten wirtschaftlicher Herausforderungen und einem verstärkten Fokus auf Investitionen und Innovationen eröffnet diese Maßnahme Unternehmen neue Möglichkeiten, ihre steuerliche Belastung zu optimieren und gleichzeitig ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. In diesem Kontext ist es wichtig, die Hintergründe, Auswirkungen und Chancen der degressiven Abschreibung im Rahmen des Wachstumschancengesetzes genauer zu betrachten.

 

Die Renaissance der degressiven Abschreibung durch das Wachstumschancengesetz

 

Die degressive Abschreibung für bewegliche abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (AV) wurde zeitlich befristet wieder eingeführt, um einen Anreiz für Investitionen zu schaffen. Gemäß § 7 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) gilt diese Regelung für Anschaffungen, die nach dem 31. März 2024 und vor dem 1. Januar 2025 getätigt wurden.

 

Die Zielsetzung hinter dieser Maßnahme ist klar: Unternehmen sollen dazu ermutigt werden, in neue Wirtschaftsgüter zu investieren und somit ihre Produktionskapazitäten zu erweitern oder zu modernisieren. Durch die degressive Abschreibung können Unternehmen einen steuerlichen Vorteil erzielen, indem sie höhere Abschreibungen in den ersten Jahren der Nutzung geltend machen und somit ihre Steuerlast reduzieren.

 

Die Regelung sieht vor, dass für Anschaffungen von beweglichen abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens unterschiedliche Abschreibungsmethoden gelten, abhängig vom Zeitpunkt der Anschaffung:

 

Für Anschaffungen von 2020 bis 2022 bestand die Wahl zwischen linearer Abschreibung oder degressiver Abschreibung mit dem 2,5-fachen der linearen Abschreibung, jedoch maximal 25 %.

Von Januar bis März 2024 galt ausschließlich die lineare Abschreibung.

Für Anschaffungen von April bis Dezember 2024 besteht erneut die Wahl zwischen linearer Abschreibung oder degressiver Abschreibung mit dem 2-fachen der linearen Abschreibung, jedoch maximal 20 %.

 

Die degressive Abschreibung im Zeitverlauf

 

Die Regelungen zur degressiven Abschreibung, insbesondere im Kontext des Wachstumschancengesetzes, haben eine facettenreiche Entwicklung durchlaufen, die eine genauere Betrachtung verdient.

Für Anschaffungen in den Jahren 2020 bis 2022 war die Wahlmöglichkeit zwischen der linearen Abschreibung und der degressiven Abschreibung mit dem 2,5-fachen der linearen Abschreibung gegeben, wobei der Höchstsatz der degressiven Abschreibung auf 25 % begrenzt war. Diese Phase zeichnete sich durch eine Flexibilität aus, die es Unternehmen ermöglichte, je nach individueller Situation und Bedarf die für sie passende Abschreibungsmethode zu wählen.

 

Im Zeitraum von Januar bis März 2024 wurde ausschließlich die lineare Abschreibung angewendet. Dies markierte eine Phase der Klarheit und Stabilität in der steuerlichen Behandlung von Anschaffungen, während Unternehmen sich auf die bevorstehenden Änderungen vorbereiteten.

 

Mit der erneuten Einführung der degressiven Abschreibung für Anschaffungen von April bis Dezember 2024 ergaben sich erneut Wahlmöglichkeiten für Unternehmen. Allerdings wurde der maximale Satz für die degressive Abschreibung auf 20 % reduziert, während das Multiplikator Prinzip mit dem 2-fachen der linearen Abschreibung beibehalten wurde. 

 

Diese Anpassung spiegelt eine ausgewogene Berücksichtigung der steuerlichen Belastung und der Förderung von Investitionen wider, wobei Unternehmen weiterhin die Möglichkeit haben, von den Vorteilen der degressiven Abschreibung zu profitieren, jedoch mit einer begrenzten Steuerminderung.

 

Diese detaillierte Betrachtung der zeitlichen Entwicklung und der Änderungen im Prozess der degressiven Abschreibung verdeutlicht die Dynamik und den Einfluss, den steuerliche Maßnahmen auf die Investitionstätigkeit und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen haben können.

 

Diese Flexibilität ermöglicht es Unternehmen, ihre Abschreibungen entsprechend ihren individuellen Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten zu planen und zu optimieren. Letztendlich soll die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung dazu beitragen, die Investitionstätigkeit anzukurbeln und somit die wirtschaftliche Entwicklung zu stärken.

 

Quintessenz

 

Die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung durch das Wachstumschancengesetz markiert einen bedeutsamen Schritt für die Unternehmenslandschaft in Deutschland. Durch diese steuerliche Maßnahme erhalten Unternehmen einen Anreiz, vermehrt in neue Wirtschaftsgüter zu investieren und somit ihre Produktionskapazitäten zu erweitern oder zu modernisieren. Die flexiblen Abschreibungsmöglichkeiten ermöglichen es Unternehmen, ihre steuerliche Belastung zu optimieren und gleichzeitig ihre finanzielle Planung zu verbessern.

 

Die degressive Abschreibung ist jedoch nicht nur ein Instrument zur Steuerentlastung, sondern auch ein Impulsgeber für unternehmerisches Wachstum und Innovation. Sie trägt dazu bei, Investitionen anzukurbeln, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken und somit langfristiges Wirtschaftswachstum zu fördern.

 

Insgesamt ist die Renaissance der degressiven Abschreibung ein vielversprechendes Signal für die Zukunft des deutschen Wirtschaftsstandorts. Durch die gezielte Förderung von Investitionen und Innovationen können Unternehmen ihre Leistungsfähigkeit steigern und gleichzeitig zur Stärkung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung beitragen.

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