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Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g Einkommensteuergesetz, eine wesentliche Säule der deutschen Unternehmenssteuerreform seit 2008, ist ein effektives Instrument für Freiberufler sowie Inhaber kleiner und mittelständischer Unternehmen, um ihre steuerliche Last zu optimieren.

 

Verankert in § 7g des EStG, erlaubt der IAB, eine Art von Sonderabschreibung, die strategische Planung von Investitionen unter steuerlichen Gesichtspunkten.

 

Dieses steuerliche Werkzeug löste die frühere Ansparabschreibung ab und bietet weiterhin eine ähnliche Möglichkeit zur Steueroptimierung. Durch den Investitionsabzugsbetrag können Unternehmer bereits vor der tatsächlichen Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern einen Teil der erwarteten Ausgaben steuerlich geltend machen. Diese gewinnmindernde Berücksichtigung ermöglicht es, die Steuerbelastung für das laufende Geschäftsjahr zu senken, ohne dass sofortige Ausgaben erforderlich sind.

 

In diesem Artikel gehen wir auf die Bedeutung des Investitionsabzugsbetrags für die Steuerplanung kleiner und mittlerer Unternehmen ein, erläutern die Voraussetzungen für seine Inanspruchnahme und beleuchten, wie Sie ihn effektiv für Ihre Unternehmensfinanzen nutzen können.

 

 

Optimieren Sie Ihre Steuerlast: Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) als strategisches Werkzeug

 

Seit dem 1. Januar 2020 bietet der § 7g Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) erweiterte Möglichkeiten für Unternehmer und Freiberufler, ihre steuerliche Belastung durch den Investitionsabzugsbetrag zu senken. Dieser erlaubt es nun, bis zu 50 Prozent der zukünftigen Anschaffungs- und Herstellungskosten von Investitionen steuerlich geltend zu machen. Die Besonderheit dabei ist, dass für die Gewerbesteuer in der Steuererklärung keine Belege vorgelegt werden müssen.

 

Die Änderung, die rückwirkend im Jahressteuergesetz 2020 eingeführt wurde, eröffnet mehr Unternehmern die Möglichkeit, diese Steuervergünstigung zu nutzen. Seit 2020 profitieren sie nicht nur von höheren Abzugsbeträgen, sondern auch von weiteren Erleichterungen.

 

Die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags setzt die Erfüllung bestimmter Kriterien voraus, die seit 2020 vereinheitlicht wurden. Ein zentrales Element dabei ist die Gewinngrenze: Ihr Gewinn vor Berücksichtigung des Investitionsabzugsbetrags darf 200.000 Euro nicht überschreiten. Diese Regelung vereinfacht das frühere System mit unterschiedlichen Staffelungen für KMUs und Land- und Forstwirte. Zudem ist die Art Ihrer Gewinnermittlung, ob Bilanzierung oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung, für die Gewinngrenze irrelevant.

 

 

EXKURS: KMUs

 

KMU steht für "Kleine und mittlere Unternehmen". Diese Unternehmen spielen eine wesentliche Rolle in der Wirtschaft vieler Länder, einschließlich der Europäischen Union und Deutschland. KMUs sind typischerweise durch bestimmte Merkmale charakterisiert:

  • Größendefinition: In der EU werden KMUs anhand folgender Kriterien definiert:

  • Kleine Unternehmen: Weniger als 50 Mitarbeiter und entweder ein Jahresumsatz von höchstens 10 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro.

  • Mittlere Unternehmen: Weniger als 250 Mitarbeiter und entweder ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro.

  • Eigenständigkeit: KMUs sind oft eigenständige Unternehmen, die nicht Teil eines größeren Unternehmensverbandes sind.

  • Flexibilität und Innovation: Aufgrund ihrer Größe können KMUs oft schneller und flexibler auf Marktveränderungen reagieren als größere Unternehmen. Sie sind oft auch eine Quelle für Innovationen und neue Technologien.

  • Wirtschaftliche Bedeutung: KMUs bilden das Rückgrat der meisten Volkswirtschaften. Sie stellen die Mehrheit der Unternehmen in vielen Ländern dar und sind wichtige Arbeitgeber.

  • Herausforderungen: KMUs stehen oft vor spezifischen Herausforderungen wie begrenzten Ressourcen, Schwierigkeiten beim Zugang zu Finanzierung und Märkten sowie einer stärkeren Belastung durch regulatorische Anforderungen im Vergleich zu größeren Unternehmen.

  • Unterstützung durch Politik und Wirtschaftsförderung: Viele Regierungen und internationale Organisationen bieten spezielle Unterstützungsprogramme für KMUs an, die auf deren spezifische Bedürfnisse zugeschnitten sind, wie z.B. Fördermittel, Steuererleichterungen oder Beratungsangebote.

Insgesamt sind KMUs ein entscheidender Faktor für Wirtschaftswachstum, Innovation und Beschäftigung und spielen eine wichtige Rolle im globalen Wirtschaftsgefüge.

 

 

Entscheidungshilfe: Sollten Sie den Investitionsabzugsbetrag für Ihr Unternehmen in Anspruch nehmen?

 

Um zu entscheiden, ob der Investitionsabzugsbetrag für Ihre geplanten Investitionen sinnvoll ist, sollten Sie folgende Punkte prüfen:

  • Die Investition muss innerhalb der nächsten drei Jahre erfolgen.
  • Sie betrifft Anlagevermögen, also nicht zum Verkauf bestimmte Waren.
  • Es geht um bewegliche Gegenstände oder geringwertige Wirtschaftsgüter.
  • Der Nachweis einer mindestens 90-prozentigen betrieblichen Nutzung im Jahr der Anschaffung und im Folgejahr ist erforderlich.
  • Der Investitionsabzugsbetrag darf 200.000 Euro nicht überschreiten.

Wenn Sie diese Bedingungen erfüllen, ist die Nutzung des Investitionsabzugsbetrags für Sie steuerlich vorteilhaft.

 

 

Die richtigen Investitionen für den Investitionsabzugsbetrag: Was qualifiziert sich und was nicht?

 

Der Investitionsabzugsbetrag ist speziell für bestimmte Arten von Investitionen vorgesehen. Zu den qualifizierenden Investitionen gehören abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter, unabhängig davon, ob sie neu oder gebraucht sind.

 

Dazu zählen beispielsweise:

  • Computer und andere technische Geräte
  • Maschinen für diverse betriebliche Anwendungen
  • Büromöbel
  • Geschäftsfahrzeuge

Nicht berechtigt für den Investitionsabzugsbetrag sind hingegen Immobilien und immaterielle Wirtschaftsgüter, sofern ihr Wert über 800 Euro liegt. Immobilien, als nicht abnutzbare unbewegliche Wirtschaftsgüter, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Bei immateriellen Wirtschaftsgütern, die nicht physisch greifbar sind, wie Software oder Lizenzen, gelten diejenigen mit einem Wert unter 800 Euro als geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) und können für den Investitionsabzugsbetrag berücksichtigt werden.

 

Zu diesen gehören:

  • Lizenzen
  • Software
  • Namens-, Markenrechte etc.
  • Patente
  • Kundenlisten

Diese Kriterien helfen dabei, festzulegen, welche Investitionen im Rahmen des Investitionsabzugsbetrags steuerlich geltend gemacht werden können.

 

 

Quintessenz

 

Der § 7g des Einkommensteuergesetzes (EStG) stellt eine bedeutende steuerliche Erleichterung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dar, indem er den Investitionsabzugsbetrag (IAB) regelt. Diese Vorschrift ermöglicht es KMUs, einen Teil der geplanten Investitionskosten bereits im Vorfeld steuerlich geltend zu machen. Der IAB zielt darauf ab, die Liquidität und Investitionsfähigkeit dieser Unternehmen zu stärken, indem er die steuerliche Bemessungsgrundlage im Vorfeld der tatsächlichen Investition reduziert.

 

Wesentlich ist, dass nur bestimmte Arten von Investitionen, hauptsächlich abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter wie Maschinen, Fahrzeuge oder Büroausstattung, für den IAB qualifizieren. Immobilien und einige immaterielle Wirtschaftsgüter fallen hingegen nicht unter diese Regelung.

 

Unternehmen müssen zudem bestimmte Gewinngrenzen einhalten und können den Abzugsbetrag direkt in ihrer Steuererklärung geltend machen, was den administrativen Aufwand reduziert.

 

Zusammenfassend bietet der § 7g EStG KMUs eine wertvolle Möglichkeit, ihre steuerliche Last zu optimieren und Investitionen effektiver zu planen, was letztlich zur Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit und des gesamtwirtschaftlichen Wachstums beiträgt.