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Magic Holding

Es stimmt: Richtig eingesetzt kann die Gründung einer Holding beim Steuern sparen helfen. 

 

Mittlerweile gibt es unzählige Beispiele unter anderem sind die folgenden Holdinggesellschaften gegründet worden: 

 

Media-Saturn-Holding GmbH und die Metro AG. Die Metro AG agiert als sogenannte Management-Holding. 

 

Weiter haben die Heraeus Holding GmbH und die Exxon Mobil Central Europe Holding GmbH diese Struktur, auch Kabel Deutschland und Porsche. Weltweit ist Google wohl das bekannteste Beispiel für eine Holdinggesellschaft. Als Muttergesellschaft agiert seit 2015 die Alphabet Inc. und Google stellt damit nur noch eine Tochtergesellschaft unter vielen vor.

 

Dies ist allerdings mit einem recht hohen Verwaltungsaufwand verbunden. Daher stellt sich für Unternehmer die Frage, ob sie in ihrem Fall eine Holding gründen sollten und sich der Mehraufwand tatsächlich lohnt. 

 

Die Faustregel: Wenn Sie mehrere GmbHs besitzen, überwiegen die steuerlichen und verwaltungstechnischen Vorteile in der Regel den Aufwand. Erfahren Sie im folgenden Infobeitrag alles Wichtige zur Gründung einer Holding, den Vorteilen, dem Ablauf und worauf Sie achten müssen!

 

Eine Holding ist die Bezeichnung für eine Unternehmensform mit mindestens zwei Hierarchieebenen, deren Betriebszweck das Halten von Kapitalbeteiligungen an Unternehmen darstellt. Sie wird auch als Dachgesellschaft oder Muttergesellschaft bezeichnet.

 

Das Wort Holding ist die Kurzform für Holdinggesellschaft bzw. Holding-Organisation. Das Halten der Beteiligungen gibt die Struktur vor. Die Holding ist das übergeordnete Unternehmen und hält Geschäftsanteile an den einzelnen Unterunternehmen (den Tochtergesellschaften).

 

Die Holding bezeichnet keine eigene Rechtsform. Sie ist eine Unternehmensform, die mehrere Firmen organisiert und aus mindestens zwei rechtlich eigenständigen Unternehmen besteht. 

 

Holding-Arten

 

  1. Beteiligungsholding: Die Beteiligungsholding erwirbt Beteiligungen. Diese bilden den Schwerpunkt des Unternehmens.
  2. Mischholding: Eine Mischholding erwirbt zwar auch Beteiligungen. Diese sind aber nicht der hauptsächliche Unternehmensgegenstand.

 

Die Gründung einer Holding und der fortlaufende Betrieb sind mit Arbeit und finanziellem Aufwand verbunden. Aufgrund der haftungsrechtlichen und steuerlichen Vorteile lohnt sich die Gründung allerdings häufig.

 

Wer kann eine Holding gründen?

 

Voraussetzung für die Gründung einer Holding ist, dass es sich bei der Muttergesellschaft und den Tochtergesellschaften um Kapitalgesellschaften handelt. In der Regel erfolgt die Gründung als GmbH. In Deutschland nutzen vor allem große Konzerne die Holding-Struktur, allerdings möchten mittlerweile auch immer mehr KMUs von den Vorteilen der Holding-Gründung profitieren.

 

Sinn und Zweck einer Holding

 

Die Gründung einer Holding dient der Strukturierung von Unternehmen. Das Risiko von Geschäftszweigen lässt sich damit mindern und sie kann mit Steuervorteilen verbunden sein. In vielen Fällen erfolgt der Zusammenschluss von Tochterunternehmen unter dem Dach der Muttergesellschaft, um verschiedene Geschäftsideen zu verwirklichen und Synergieeffekte auszunutzen. Die einzelnen Standorte sind dabei finanziell unabhängig voneinander und die Holdinggesellschaft profitiert von steuerlichen Vorteilen. Das kann besonders gelten, wenn Tochtergesellschaften ihren Sitz im Ausland haben. Zudem kann die Muttergesellschaft einer Tochtergesellschaft mit Zusicherungen helfen und die Bonität erhöhen, das vereinfacht die Kreditaufnahme bei Banken.

 

Unterschied zwischen Konzern und Holdinggesellschaft

 

Eine Holding ist nicht immer ein Konzern, der eine Einheit bildet und für alle Bereiche haftet. Aber jeder Konzern mit mindestens einer Tochtergesellschaft stellt eine Holding-Struktur dar. Die Begriffe überschneiden sich inhaltlich in vielen Punkten, allerdings ist der Konzern als juristischer Begriff klar definiert, während für die Holding keine rechtlich eindeutige Umschreibung existiert.

 

Verbindung zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft

 

Für die Verbindung ist eine Kapitalbeteiligung der Muttergesellschaft an einer Tochtergesellschaft in Höhe von mindestens zehn Prozent notwendig. Die Beteiligung kann maximal 100 Prozent betragen.

 

Die Gründung einer Holding ist mit einer Reihe von Vorteilen verbunden:

 

  • Der Sitz der Holdinggesellschaft kann sich in einem Staat mit niedrigen Steuern befinden. In der Folge unterliegen die an die Holding gezahlten Gewinne der Tochtergesellschaften einem niedrigeren Steuersatz und Steuern lassen sich einsparen.
  • Risiken von Teilbetrieben lassen sich trennen.
  • Gewinne und Verluste können gemeinsam besteuert werden, sodass je nach Fall weniger oder gar keine Steuern zu zahlen sind.
  • Statt der Gewinnausschüttung können die Gewinne im Unternehmen bleiben und dem langfristigen Vermögensaufbau dienen.
  • Kapitalbeteiligungsschranken lassen sich umgehen.
  • Die Holding-Struktur bietet ein Haftungsvorteil, denn bei einer Betriebsaufspaltung haftet lediglich die jeweilige Tochtergesellschaft. Handelt es sich um eine UG oder GmbH ist die Haftung auf das Geschäftsvermögen beschränkt.
  • Die Gründung einer Holding verbessert das Image des Unternehmens, davon profitieren dann auch die Tochtergesellschaften.

 

Holdinggesellschaft haben jedoch auch Nachteile:

 

  • Der administrative Aufwand ist sehr hoch.
  • Die Tochtergesellschaften sind meist von der Muttergesellschaft 
  • abhängig. Ist die Holding in ihrer Existenz bedroht, betrifft das oftmals ebenso die Töchter.
  • Die Holding-Struktur kann zu Intransparenz führen.
  • Für Mitarbeiter kann die Aufsplittung eines Konzerns in mehrere Tochtergesellschaften nachteilig sein, da sich durch Synergieeffekte Arbeitsplätze einsparen lassen.

 

Struktur einer Holdinggesellschaft

 

Die Gründung einer Holding und die damit verbundene Holdingstruktur bietet eine Reihe von Vorteilen. Erfahrungsgemäß lohnt sich die Umwandlung in erster Linie für Unternehmen mit einer gewissen Komplexität – je größer und diversifizierter, desto lohnenswerter kann die Umwandlung sein.

 

Die Hierarchie in der Holding

 

In der Hierarchie befindet sich die Dachholding bzw. Muttergesellschaft ganz oben und ist an den Tochtergesellschaften direkt oder indirekt beteiligt. Das Dach eines Hauses und die Rolle der Mutter in der Familie stehen sinnbildlich für die Aufgabe der Muttergesellschaft.

 

EXKURS: Trust

 

Ein Trust ist die englische Bezeichnung für den Zusammenschluss mehrerer Unternehmen, die das Ziel eines Marktmonopols verfolgen. Solch ein Trust entsteht durch die Verschmelzung (Fusion), entweder durch Aufnahme schwächerer Unternehmen oder durch Bildung einer neuen Gesellschaft. 

 

Unterschiede zwischen Holdinggesellschaft und Beteiligungsgesellschaft

 

Holding und reine Beteiligungsgesellschaft unterscheiden sich in einigen Punkten. 

 

  • Eine Holdinggesellschaft ist operativ und verwaltend tätig. Die Tätigkeitsfelder können sich splitten, denn sowohl die Tochtergesellschaft kann Produkte und Dienstleistungen anbieten, daneben kann die Muttergesellschaft selbst produzieren, Dienstleistungen anbieten oder nur verwaltend tätig sein. Die Anteile der Gesellschafter können sich zwischen 10 und 100 Prozent betragen. Das Ziel der Holdinggesellschaft, ist es die Synergieeffekte der verschiedenen Gesellschaften zu nutzen.
  • Eine Beteiligungsgesellschaft zielt nur auf die Erwirtschaftung von Gewinnen ab. Die Beteiligungsgesellschaft produziert keine Waren und bietet keine Dienstleistungen an. Lediglich kauft sie Anteile an eigenständigen Unternehmen und leistet häufig Finanzierung und ist eine Alternative zur Aufnahme von Fremdkapitalgebern. Die Gesellschaft erwirbt nie Mehrheiten an Unternehmen. Das Ziel der Beteiligungsgesellschaft, ist es Minderheitsbeteiligungen zu erwerben und nach positiver Wertentwicklung diese wieder abzustoßen, ähnlich bei einer Investmentgesellschaft.

 

Es lassen sich hinsichtlich der Beziehung zwischen dem Mutterunternehmen und den Tochtergesellschaften verschiedene Modelle unterscheiden:

 

  • Eine operative Holding ist die klassische Holding-Form, die Großunternehmen für die Organisation nutzen. Bei dieser Form ist die Muttergesellschaft selbst am Markt aktiv tätig und erbringt Leistungen. Die Tochtergesellschaften dienen dazu, das Leistungs- oder Produktsortiment zu vervollständigen. Dieses Modell kommt häufig bei Auslandsniederlassungen zum Einsatz.
  • Bei einer Management Holding ist die Muttergesellschaft nicht operativ tätig, sondern hält Beteiligungen an den Tochtergesellschaften und führt diese strategisch. Zu den Hauptaufgaben gehören die Verwaltung des Vermögens, die Festlegung der Geschäftsfelder und der strategischen Ausrichtung. Management Holdings bieten hohe Flexibilität.
  • Die Finanzholding oder Vermögensholding ist an Tochtergesellschaften beteiligt und verwaltet diese. Die Holding-Gründung dient der Strukturierung einer Unternehmensgruppe, beeinflusst die Führung der Tochtergesellschaften jedoch nicht und übt nur die Rechte als Anteilhabende aus. Dazu gehören unter anderem die Teilnahme an Gesellschafterversammlungen und an der Satzungsgestaltung. Einfluss entsteht durch die Zuteilung finanzieller Mittel. Bei sehr geringem Einfluss handelt es sich nicht um einen Konzern, sondern um eine Vermögensverwaltungsgesellschaft bzw. Beteiligungsgesellschaft.
  • Bei der organisatorischen bzw. strukturellen Holding dreht sich die Aufgabe um die interne Organisation der Töchter. Die Gründung solch einer Holding kann zum Beispiel erfolgen, um die Dienstleistungssparte von der Produktsparte zu trennen und komplexe Unternehmensstrukturen zu organisieren.

 

Kosten der Holding-Gründung

 

Wie viel die Gründung der Holding kostet hängt von einigen Faktoren ab. Die Gründung mit bereits bestehenden Unternehmen ist günstiger als neue Unternehmen zu gründen, denn bei neu gegründeten Unternehmen müssen die Gesellschafter das Stammkapital einzahlen. Bei einer GmbH beträgt dies 25.000 €, bei einer AG 50.000 €. Hinzu kommen Notarkosten und Kosten für die Eintragung ins Handelsregister.

 

Gewinne optimieren

 

Nicht nur Konzerne nutzen Holding-Strukturen, um sich Steuervorteile zu sichern und damit ihre Gewinne zu optimieren. In den vergangenen Jahren hat sich die Holding-Struktur auch für mittlere Unternehmensgruppen bewährt, sodass wir gemeinsam mit unseren Steuerberatern immer mehr Holding-Strukturen betreuen.

 

Das steuerlich interessante an Holding-Strukturen ist, dass Gewinne aus den operativen Unternehmen quasi steuerfrei an die Holdinggesellschaft übertragen werden können. Zudem bietet die Holding den Vorteil, dass sie ihre Tochtergesellschaften steuerfrei veräußern kann. Faktisch lässt sich eine Holding-Struktur beispielsweise mit einer zusätzlichen Immobilien GmbH koppeln, um so die steuerfreien Gewinne in Immobilien zu reinvestieren. Auf diese Weise können die Steuervorteile in Bezug auf die Gewerbesteuer ebenfalls genutzt werden. Wir begleiten Sie zusammen mit unseren Steuerberatern bei der erstmaligen Einrichtung Ihrer Holding.

 

Steuern sparen mit einer Holding?

 

Die Holding-Gründung erfolgt häufig aus steuerlichen Gründen, denn mit einer Holding-Struktur lassen sich Steuern sparen. Die Holdinggesellschaft muss Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer zahlen. Tochtergesellschaften können allerdings Veräußerungsgewinne mit Steuervorteilen an die Muttergesellschaft übertragen. Wenn die Rede von Steuerersparnissen ist, geht es dabei um die Gewinnabführung.

 

95 Prozent steuerfreie Gewinnausschüttungen

 

Die Gewinnausschüttungen der Töchter an die Muttergesellschaft gehen zu 95 Prozent steuerfrei an die Holding. Auf die verbleibenden 5 Prozent erfolgt die Besteuerung mit dem üblichen Regelsatz in Höhe von rund 30 Prozent. In der Folge belaufen sich die Steuern auf nur 1,5 Prozent und die Gesellschafter können die eingesparten Steuern auszahlen oder investieren. Diese Regelung gilt für Holdings ohne Gewinnabführvertrag.

 

Wenn es einen Gewinnabführungsvertrag gibt, geht der Gewinn einer Tochtergesellschaft zu 100 Prozent an die Holding. Die Dachgesellschaft ist dann für die Besteuerung zuständig und verrechnet diese gegebenenfalls mit Verlusten der Gruppe.

 

Wichtig: Der Gewinnabführungsvertrag geht mit einem gewissen Risiko einher, denn bei finanziellen Problemen einer Tochtergesellschaft können die Verluste die Gewinne der Muttergesellschaft gefährden.

Die vermeintliche Gefahr kann sich bei einer risikoarmen Unternehmensführung weiter als vorteilhaft erweisen und beim Steuern sparen helfen. 

 

Der Grund: Sämtliche Gewinne und Verluste der Tochtergesellschaften werden nach § 291 AktG zusammengerechnet und erst dann folgt der Abzug der Steuer.

 

Beispiel: Wenn Unternehmen A 1.000.000 € Gewinn generiert und Unternehmen B 1.000.000 € Verlust, müsste Unternehmen A bei einzelner Besteuerung Steuern auf den vollen Gewinn zahlen und Unternehmen B keine. Falls nun eine Holding die Unternehmen A und B unter ihrem Dach zu 100 % besitzt, erfolgt die Verrechnung der Gewinne von Unternehmen A mit den Verlusten von Unternehmen B und es fallen somit keine Steuern an.

 

Steuern sparen und für Vermögensaufbau nutzen

 

Für den langfristigen Vermögensaufbau bietet es sich an, die Gewinne nicht jährlich auszuschütten, sondern im Unternehmen zu belassen. Auf diese Weise profitieren die Gesellschafter von neuen Möglichkeiten des Vermögensaufbaus.

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