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Novemberhilfe - und was nun?

Die sogenannte Novemberhilfe wurden von der Bundesregierung ins Leben gerufen um Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die vom Lockdown "Light" betroffen sind, zu unterstützen. Das Bundesministerium der Finanzen informiert nun über Details zu dieser Maßnahme und ich möchte diese Informationen natürlich gerne teilen.

 

Wie groß wird das Volumen der Hilfe sein?

Das Gesamtvolumen der außerordentlichen Wirtschaftshilfe wird auf ca. 10 Milliarden Euro betragen.

 

Wer darf überhaupt eine Novemberhilfe beantragen?

Die Antragsberechtigen sind direkt von der temporären Schließung im November betroffen, indirekt betroffene Unternehmen oder auch verbundene Unternehmen nach folgenden Erläuterungen:

 

Als direkt betroffene Unternehmen zählen alle Unternehmen, damit sind auch öffentliche Unternehmen gemeint, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die auf der Grundlage des Beschlusses des Bundes und der Länder vom 28. Oktober 2020 ihren Geschäftsbetrieb einstellen mussten. Somit zählen auch Hotels zu den direkt betroffene Unternehmen.

 

Als indirekt betroffene Unternehmen zählen alle Unternehmen, die nachweislich und in Regelmäßigkeit 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungsmaßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen.

 

Als verbundene Unternehmen (Unternehmen mit mehreren Tochterunternehmen oder Betriebstätten) – gelten als antragsberechtigt, wenn mehr als 80 Prozent des verbundweiten Gesamtumsatzes auf direkt oder indirekt betroffene Verbundunternehmen entfällt. Erstattet werden bis zu 75 Prozent des Umsatzes der betroffenen Verbundunternehmen. Dies betrifft beispielsweise eine Holdinggesellschaft, die sowohl Restaurants (geschlossen durch in Kraft treten der Schließungsmaßnahmen) und Einzelhandelsunternehmen (weiterhin geöffnet, da nicht von der Schließungsmaßnahme betroffen) hält – hier wird die Novemberhilfe gezahlt, wenn die Restaurants zu mehr als 80 Prozent des Umsatzes der Holdinggesellschaft beitragen.

 

Wie sieht die Förderung konkret aus?

Durch die Novemberhilfe werden Zuschüsse pro Woche der Schließungen in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes aus dem November des Vorjahres (also 2019!) gewährt. Allerdings gibt es eine Obergrenze von 1 Million Euro! Die Bundesregierung ist derzeit in Gesprächen mit der Europäischen Kommission, um eine Genehmigung für höhere Zuschüsse zu erreichen.

 

Für Soloselbstständige kann als Vergleichsumsatz alternativ zum wöchentlichen Umsatz im November 2019 der durchschnittliche Wochenumsatz im gesamten Jahre 2019 zugrunde gelegt werden. 

 

Bei Antragsberechtigten, die nach dem 31. Oktober 2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, kann als Vergleichsumsatz der durchschnittliche Wochenumsatz im Oktober 2020 oder der durchschnittliche Wochenumsatz seit Gründung gewählt werden.

 

 

Wie werden bereits erhaltene Förderungen beziehungsweise Leistungen angerechnet?

Andere staatliche Leistungen, die im Zeitraum der Förderung November 2020 gezahlt werden, werden angerechnet. Das gilt vor allem für Leistungen wie Überbrückungshilfe oder Kurzarbeitergeld.

 

Wie läuft die Anrechnung von erzielten Umsätzen im November ab?

Sollten im November trotz der grundsätzlichen Schließung Umsätze erzielt werden beispielsweise durch angebotene Online - Yogastunden des grundsätzlich geschlossenen Fitnessstudios , so werden diese bis zu einer Höhe von 25 Prozent des Vergleichsumsatzes nicht angerechnet. Um eine überhöhte Förderung von mehr als 100 Prozent des Vergleichs-Umsatzes zu vermeiden, erfolgt bei darüber hinausgehenden Umsätzen eine entsprechende Anrechnung.

 

Sonderregelung für Restaurants

Für Restaurants gilt, wenn sie Speisen im Außerhausverkauf (beispielsweise über Lieferservice oder To-Go-Geschäfte) anbieten. Wird hier die Umsatzerstattung auf 75 Prozent der Umsätze im Vergleichszeitraum des Vorjahres (also 2019!) auf diejenigen Umsätze begrenzt, die dem vollen Mehrwertsteuersatz unterliegen, also die im Restaurant verzehrten Speisen. 

 

Damit werden die Umsätze des Außerhausverkaufs – mit dem reduzierte Umsatzsteuersatz – herausgerechnet. 

 

Im Gegenzug werden diese Umsätze des Außerhausverkaufs während der Schließungen von der Umsatzanrechnung ausgenommen, um eine Ausweitung dieses Geschäfts zu begünstigen. 

 

Beispiel: Eine italienisches Restaurant hatte im November 2019 8.000 Euro Umsatz durch Verzehr im Restaurant und 2.000 Euro durch Außerhausverkauf (insgesamt also ein Umsatz von 10.000,00 Euro). Sie erhält daher 6.000 Euro Novemberhilfe, nämlich 75 Prozent von 8.000 Euro. Dies ist zunächst etwas weniger als andere Branchen die 75 Prozent des Vergleichsumsatzes beantragen dürfen. 

 

Dafür kann das italienische Restaurant im November 2020 deutlich mehr als die allgemein zulässigen 2.500 Euro, entsprechen 25 Prozent des Gesamtumsatzes 10.000 Euro an Umsatz mit Außerhausgeschäften erzielen, ohne dass eine Kürzung der Förderung erfolgt.

 

Wie kann der Antrag gestellt werden?

Die Anträge können in den nächsten Wochen über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden.

 

Wichtig: Die Antragstellung muss durch einen fachkundigen und prüfenden Dritten wie Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt erfolgen. Die Auszahlung soll dann über die Überbrückungshilfe-Plattform durch die Länder stattfinden.

 

Soloselbständige, die nicht mehr als 5.000 € Förderung beantragen, benötigen zur Antragsstellung keinen  fachkundigen und prüfenden Dritten. Sie werden unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt sein.

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Kommentare: 1
  • #1

    Sigi Wos (Donnerstag, 26 November 2020 17:52)

    Sehr gut geschrieben und zusammengefaßt. Danke, liebe Eva Heinz-Zentgraf.