Die 6 Schritte zur Gründung

Eine Firmengründung ist auf der einen Seite ein großes Unterfangen und auf der anderen nur halb so wild - wenn man weiß, worauf es ankommt, welche Phasen durchlaufen werden und welche Schritte zu gehen sind.

 

Im Folgenden zeige ich Ihnen also sehr gerne, wie Sie in wenigen Schritten Ihrem Traum ein gutes Stück näher kommen. 

 

Haben Sie bereits eine Rechtsform gewählt und einen Gesellschaftervertrag erstellt, empfehle ich Ihnen direkt bei Schritt 3 zu beginnen. 😉

 


Schritt 1: Die passende Rechtsform wählen

 

Sie konnten auf erfolgreiche Art und Weise Ihre Geschäftsidee finden und möchten nun Ihr eigenes Unternehmen gründen? Dann sollten Sie im ersten Schritt die passende Rechtsform für Ihre Unternehmensgründung auswählen. 

 

Zur Gründung stehen Ihnen folgende Rechtsformkategorien zur Auswahl: 

  • Einzelunternehmen, 
  • Personengesellschaften und 
  • Kapitalgesellschaften

 

Einzelunternehmen 

 

Als Einzelunternehmer können Sie sowohl als Freiberufler oder mit einem Kleingewerbe tätig sein. Auch denkbar ist die Ein-Personen-GmbH oder die Ein-Personen-AG. Die Gemeinsamkeit all dieser Rechtsformen ist, dass Sie allein im Besitz Ihres Unternehmens sind. Als Einzelunternehmer, Freiberufler und mit einem Kleingewerbe tragen Sie Gewinne und Verluste selbst, benötigen allerdings kein Mindestkapital. 

 

Wenn Sie eine Firma gründen möchten und Sie Mindestkapital aufbringen können, eignet sich womöglich die Gründung der Ein-Personen-GmbH oder der Ein-Personen-AG. Diese zählen zu den Einzelunternehmen und Sie sind alleinig im Besitz des Unternehmens, allerdings müssen Sie für die Gründung der Ein-Personen-GmbH mindestens 25.000 € und für die Ein-Personen-AG mindestens 50.000 € Mindestkapital hinterlegen. Die Haftung ist bei diesen Rechtsformen auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.

 

Personengesellschaften 

 

Bei Personengesellschaften stehen die beteiligten Gesellschafter im Fokus. Um ein Unternehmen in der Rechtsform einer Personengesellschaft gründen zu können, werden mindestens zwei natürliche oder juristische Personen als Gesellschafter benötigt. Alle Gesellschafter haften persönlich und unbeschränkt auch mit ihrem Privatvermögen. Eine Kapitaleinlage ist üblich, aber keine Voraussetzung. Die Grundlage dieser Rechtsform stellt ein formfreier Gesellschaftsvertrag dar. 

 

Folgende Beispiele stehen Ihnen zur Auswahl frei: 

  • Die offene Handelsgesellschaft (OHG) hierfür sind mindestens zwei Gesellschafter, die beide gleichzeitig als Geschäftsführer fungieren und mit ihrem privaten Vermögen haften, notwendig. 
  • Die Gründung Ihres Unternehmens als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) erfordert auch mindestens zwei natürliche privat haftende Personen, aber keinen Gesellschaftervertrag. 
  • Bei der Unternehmensgründung als Kommanditgesellschaft (KG) tritt mindestens eine Person als persönlich haftender Komplementär mit Geschäftsführungsbefugnis auf und mindestens eine andere Person als Kommanditist ohne Geschäftsführungsbefugnis auf. Der Kommanditist haftet nur mit dem eingebrachten Kapital. 

 

Bei der Firmengründung einer GmbH & Co. KG oder AG & Co. KG handelt es sich um Mischformen, bei denen jeweils eine GmbH oder eine AG als Komplementäre auftreten. Von einer stillen Gesellschaft wird gesprochen, wenn Sie sich an einem Unternehmen mit Kapital beteiligen, aber nur im Innenverhältnis auftreten und Sie nicht an der Geschäftsführung beteiligt sind. 

 

Kapitalgesellschaften 

 

Bei der Gründung Ihres Unternehmens als Kapitalgesellschaften steht das hinterlegte Kapital und die strikte Trennung der Gesellschaft als eigenständige juristische Person und Ihnen als Gesellschafter im Vordergrund. 

 

Zur Unternehmensgründung sind mindestens zwei natürliche oder juristische Personen notwendig und eine Kapitaleinlage, bei der je nach Gesellschaftsform zwischen 1,00 Euro und 50.000,00 Euro variiert. 

 

Kapitalgesellschaften sind handelsregisterpflichtig, sie sind zur doppelten Buchführung verpflichtet sowie zur Erstellung von Jahresabschlüssen und deren Veröffentlichung in elektronischer Form beim Bundesanzeiger. Neben Umsatzsteuer und Gewerbesteuer sind auch Körperschaftsteuer, Kapitalertragsteuer relevant. Kapitalgesellschaften haften in der Regel mit ihrem Gesellschaftsvermögen. 

 

Wenn Sie eine Firma gründen möchten mit der Rechtsform Unternehmergesellschaft (UG), müssen Sie lediglich 

1,00 Euro Stammkapital einbringen, aber pro Jahr 25% des erzielten Gewinns in einer gesetzlichen Gewinnrücklage aufsparen. Die UG muss sobald Sie 25.000,00 Euro Stammkapital erreicht haben, in eine GmbH umgewandelt werden. 

 

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) lässt sich mit 25.000,00 Euro Stammkapital als juristische Person gründen, auch in diesem Fall ist Ihre private Haftung beschränkt. 

 

Komplexere und börsennotierte Kapitalgesellschaften sind die Aktiengesellschaft (AG) oder die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA). Hierfür benötigen Sie einen Vorstand, einen Aufsichtsrat und jährlich eine Hauptversammlung. Die Grundlage bildet eine Satzung. Das Grundkapital ist in Aktien zerlegt, weshalb die Gesellschafter einer AG Aktionäre genannt werden. Das Mindestkapital zur Gründung beträgt 50.000,00 Euro.

 

 

Schritt 2: Gesellschaftsvertrag erstellen und notariell beglaubigen lassen

 

Wenn Sie sich für die passende Rechtsform entschieden haben, in der Sie Ihre Firma gründen möchten, ist nun der Gesellschaftsvertrag zu erstellen. Falls Sie Freiberufler sind oder ein Einzelunternehmen oder ein Kleingewerbe gründen möchten, ist kein Gesellschaftsvertrag zu erstellen. 

 

Auch für die Gründung Ihrer Firma als OHG, GbR oder KG ist das Erstellen eines Gesellschaftsvertrags nicht zwingend erforderlich, aber sehr zu empfehlen. 

 

Bei allen anderen Rechtsformen ist ein Gesellschaftsvertrag beziehungsweise eine Satzung zu erstellen. 

 

Folgendes muss enthalten sein: 

  • Name und Sitz der Gesellschaft
  • Zweck und Unternehmensgegenstand 
  • Gesellschafter und Kapitalanteile
  • Gewinnverteilung
  • Geschäftsführung und Vertretungsbefugnisse
  • Regelung zur Übertragung von Anteilen
  • Sonderrechte

 

Für die Gründung einer Kapitalgesellschaft ist auch eine notarielle Beglaubigung des Gesellschaftsvertrag beziehungsweise der Satzung durch einen Notar nötig. 

 

 

Schritt 3: Geschäftskonto für Ihr Unternehmen in Gründung eröffnen

 

Für einige Rechtsformen ist die Eröffnung eines Firmenkontos zwingend erforderlich, um Ihre Firma gründen zu können. Doch für jedes Unternehmen empfiehlt sich ein Geschäftskonto zur Trennung vom privaten Konto und auch, um Ihre Unternehmensfinanzen bestens im Blick zu behalten. 

 

Bei der Firmengründung von Rechtsformen, bei denen Sie ein Mindestkapital einzahlen müssen, benötigen Sie ein Geschäftskonto. Vorher können Sie in diesen Fällen Ihre Firma nicht ins Handelsregister eintragen lassen. 

 

 

Schritt 4: Firmengründung im Handelsregister anmelden

 

In den meisten Fällen bedarf es einer Eintragung in das Handelsregister. Davon ausgeschlossen sind nur Freiberufler, Einzelunternehmer, Kleingewerbetreibende, GbR oder stille Gesellschaften. Für die Gründung von allen weiteren Rechtsformen ist der Handelsregistereintrag notwendig. 

 

Zur Anmeldung beim Handelsregister müssen Sie einen Antrag ausfüllen und die Gründungsdokumente mit einreichen. Hierzu zählen der Gesellschaftsvertrag und der Nachweis zum eingezahlten Mindestkapital mithilfe eines Kontoauszugs von Ihrem Firmenkonto. Ein Notar hilft Ihnen beim vorbereiten Ihrer Dokumente, beglaubigt diese und stößt dann die Eintragung ins Handelsregister beim jeweiligen Amtsgericht an. Je nach Rechtsform wird Ihre Firma dann in die Handelsregister-Abteilung A oder -Abteilung B eingetragen. 

 

Die Kosten hierfür liegen zwischen 70,00 Euro und 360,00 Euro. 

 

 

Schritt 5: Gewerbe anmelden

 

Nur als Freiberufler müssen Sie kein Gewerbe anmelden. Zum Unternehmen gründen in allen anderen Rechtsformen führt Sie aber der nächste Schritt zur Gewerbeanmeldung. Der Gewerbeschein ist beim zuständigen Gewerbeamt zu beantragen und Sie können sich von Ihrer Steuerberatung unterstützen lassen, sofern Sie Hilfe bei der konkreten Bezeichnung benötigen. Die Kosten für die Gewerbeanmeldung liegen je nach Standort zwischen 15,00 Euro und 60,00 Euro. 

 

 

Schritt 6: Steuernummer beantragen

 

Nach der Gewerbeanmeldung informiert das Gewerbeamt weitere Behörden und Institutionen wie die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK), Handwerkskammer (HWK) und das Finanzamt über Ihr Vorhaben. Jeder Unternehmer und jedes Unternehmen, auch Freiberufler, benötigen eine Steuernummer. 

 

In der Regel müssen Sie die Steuernummer nicht aktiv beim zuständigen Finanzamt beantragen, wenn Sie das Gewerbe angemeldet haben. Das Gewerbeamt übermittelt Ihre Gewerbeanmeldung automatisch und Sie erhalten daraufhin einen Fragebogen.

 

Nun wissen Sie Bescheid, wie eine Gründung abläuft und worauf es ankommt.

 

Hier sind natürlich viele Dinge zu beachten und am besten macht man sich vorher bereits konkrete Gedanken. Denn ist diese "Vorarbeit" bereits erledigt, gehen die darauf aufbauenden Schritte viel leichter von der Hand.

 

Und wenn Sie bis hierhin gelesen haben, bekommen Sie von mir eine Checkliste für GründerInnen, in der es um die berufliche Selbstständigkeit geht!

 

Viel Spaß beim Umsetzen 😄

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Checkliste für GründerInnen - Berufliche Selbstständigkeit
Mit dieser Checkliste stellen Sie sich direkt zu Beginn die wichtigsten Fragen und finden die Antworten dazu!
2023-09 Checkliste Gründerpersönlichkeit
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