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Mindesthebesatz der Gewerbesteuer

  • Autorenbild: Eva Heinz-Zentgraf
    Eva Heinz-Zentgraf
  • 23. Juli
  • 3 Min. Lesezeit
Jahressteuergesetz 2024 - Neuigkeiten

Stellen Sie sich vor, Sie gründen Ihr Unternehmen in einer Gemeinde, weil dort die Gewerbesteuer besonders niedrig ist.


Die Standortentscheidung fällt leicht.


Die laufenden Kosten bleiben überschaubar und Sie können mehr Geld in den Aufbau Ihres Unternehmens investieren. Genau dieses Modell war in einigen Gemeinden über viele Jahre möglich. Ab dem Erhebungszeitraum 2027 ändern sich jedoch die Spielregeln.


Der Gesetzgeber hebt den bundesweit geltenden Mindesthebesatz der Gewerbesteuer von bisher 200 Prozent auf 280 Prozent an.


Für viele Unternehmen wird diese Änderung zwar keine unmittelbaren finanziellen Folgen haben, für einige Gemeinden und dort ansässige Betriebe hingegen schon.


Was steckt hinter dieser Entscheidung?

Wer ist betroffen?

Und welche Auswirkungen sollten Sie bereits heute im Blick behalten?


Genau diese Fragen beantwortet dieser Beitrag.



Warum wird der Mindesthebesatz überhaupt angehoben?


Der Gewerbesteuerhebesatz wird grundsätzlich von jeder Gemeinde selbst festgelegt. Dadurch entstehen zum Teil erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Standorten.


Einige Gemeinden nutzten in den vergangenen Jahren besonders niedrige Hebesätze von lediglich 200 Prozent, um Unternehmen gezielt anzusiedeln. Vor allem Holdinggesellschaften oder Unternehmen mit hohen Gewinnen verlegten ihren Sitz in diese Gemeinden, obwohl die eigentliche wirtschaftliche Tätigkeit häufig an einem anderen Ort stattfand.


Der Gesetzgeber möchte dieser Entwicklung entgegenwirken. Mit der Anhebung des gesetzlichen Mindesthebesatzes soll verhindert werden, dass Gemeinden ausschließlich über extrem niedrige Gewerbesteuern Unternehmen anlocken.


Ab dem Erhebungszeitraum 2027 gilt bundesweit ein gesetzlicher Mindesthebesatz von 280 Prozent.


Wer jetzt denkt: „Das schaue ich mir gleich mal im Gesetz an", liegt richtig.


Die Regelung ist bereits heute im Gewerbesteuergesetz zu finden, gilt aber wie gesagt erst am dem Erhebungszeitraum 2027!


Ich gehöre übrigens auch zu den Menschen, die regelmäßig bei „Gesetze im Internet" stöbern.


Rechtsgrundlage sind § 16 Abs. 4 Satz 2 sowie § 36 Abs. 5b GewStG.



Wen betrifft die Änderung?


Viele Unternehmen werden von dieser Gesetzesänderung zunächst wenig spüren.


Der Grund ist einfach:


Die überwiegende Mehrheit der deutschen Gemeinden erhebt bereits heute Gewerbesteuerhebesätze deutlich oberhalb von 280 Prozent. In vielen Städten liegen die Hebesätze sogar zwischen 350 Prozent und 500 Prozent.


Betroffen sind insbesondere:


  • Unternehmen mit Sitz in Gemeinden, die bisher den Mindesthebesatz von 200 Prozent anwenden.

  • Gemeinden, die ihre Attraktivität bisher über besonders niedrige Gewerbesteuersätze aufgebaut haben.

  • Gründerinnen und Gründer, die den Unternehmensstandort ausschließlich nach der niedrigsten Gewerbesteuer auswählen wollten.


Für alle anderen Unternehmen bleibt die Gewerbesteuerbelastung in der Regel unverändert.



Welche finanziellen Auswirkungen ergeben sich?


Die Erhöhung klingt zunächst erheblich. Tatsächlich steigt der Mindesthebesatz um 80 Prozentpunkte.


Ein kleines Beispiel macht die Auswirkungen greifbar:


Angenommen, der Gewerbesteuermessbetrag beträgt 10.000 Euro.


Bei einem Hebesatz von 200 Prozent ergibt sich eine Gewerbesteuer von:

10.000 Euro × 200 Prozent = 20.000 Euro


Ab 2027 beträgt die Gewerbesteuer mindestens:

10.000 Euro × 280 Prozent = 28.000 Euro


Die Steuer steigt in diesem Beispiel somit um 8.000 Euro (!).


Ob diese Mehrbelastung tatsächlich entsteht, hängt allerdings ausschließlich davon ab, welchen Hebesatz die jeweilige Gemeinde festsetzt.



Was bedeutet das für die Standortwahl?


Gerade bei Existenzgründungen spielt die Steuerbelastung häufig eine wichtige Rolle.


Dennoch sollte die Gewerbesteuer niemals das einzige Entscheidungskriterium sein.


Mindestens ebenso wichtig sind:


  • die Nähe zu Kundinnen und Kunden

  • die Verfügbarkeit qualifizierter Fachkräfte

  • die Infrastruktur

  • die Erreichbarkeit

  • das wirtschaftliche Umfeld


Die nun beschlossene Anhebung des Mindesthebesatzes macht deutlich, dass steuerliche Standortvorteile politischen Veränderungen unterliegen können.


Wer seine Entscheidung ausschließlich auf einen besonders niedrigen Hebesatz stützt, sollte deshalb immer auch langfristige Entwicklungen berücksichtigen.



Was sollten Unternehmen jetzt tun?


Auch wenn die Neuregelung erst ab dem Erhebungszeitraum 2027 gilt, lohnt sich bereits heute ein Blick auf die eigene Situation.


Prüfen Sie insbesondere folgende Punkte:


  • Liegt Ihr Unternehmenssitz in einer Gemeinde mit einem Hebesatz von 200 Prozent?

  • Sind Investitions- oder Finanzierungsplanungen von einer höheren Gewerbesteuer betroffen?

  • Wurden Standortentscheidungen hauptsächlich aufgrund des niedrigen Hebesatzes getroffen?

  • Müssen Liquiditätsplanungen angepasst werden?


Je früher diese Fragen beantwortet werden, desto besser lassen sich mögliche Auswirkungen in die Unternehmensplanung einbeziehen.



Quintessenz


Mit der Anhebung des Mindesthebesatzes der Gewerbesteuer auf 280 Prozent verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, steuerlich motivierte Standortverlagerungen einzudämmen und den Wettbewerb zwischen den Gemeinden ausgewogener zu gestalten.


Für die meisten Unternehmen wird sich dadurch nichts ändern, weil ihre Gemeinde bereits heute einen deutlich höheren Hebesatz erhebt. Unternehmen in den bislang besonders günstigen Gewerbesteuergemeinden sollten die Auswirkungen jedoch frühzeitig prüfen und ihre Planungen entsprechend anpassen.


Die beste Steuerstrategie besteht auch künftig darin, Entscheidungen nicht allein nach der niedrigsten Steuerbelastung zu treffen, sondern wirtschaftliche und unternehmerische Faktoren ebenso sorgfältig in die Überlegungen einzubeziehen.


Rechtsstand: Gesetzesänderung beschlossen, Anwendung ab dem Erhebungszeitraum 2027.





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