IFRS 18
- Eva Heinz-Zentgraf

- 23. Apr.
- 5 Min. Lesezeit

Nicht jeder arbeitet täglich mit internationalen Rechnungslegungsvorschriften 😅
Und ja, der Gedanke liegt natürlich nahe: Was kümmern mich die IFRS, wenn das HGB schon genug Stoff bietet?!
Verständlich, absolut.
Trotzdem lohnt sich der Blick über den Tellerrand. Denn mit IFRS 18 kommt zum 1. Januar 2027 ein neuer Standard, der es in sich hat.
Verpflichtend für alle, die nach IFRS bilanzieren. Relevant aber auch für viele andere. Was heute noch nach Börse klingt, kann morgen im Mittelstand ankommen. Oder taucht ganz plötzlich als Prüfungsstoff in der nächsten Fortbildung auf 😬
IFRS 18 ordnet die Gewinn und Verlustrechnung neu. Klarer. Strenger. Vergleichbarer. Das klingt erstmal vernünftig. In der Umsetzung bedeutet es jedoch viele Entscheidungen, neue Prozesse und einiges an Vorarbeit.
Genau deshalb ist jetzt der richtige Zeitpunkt, sich mit dem Thema zu befassen. Nicht hektisch, aber bewusst.
Denn wer früh versteht, was kommt, erspart sich später Stress und teure Nacharbeiten.
Und kann die neuen Regeln sogar für sich nutzen.
Warum ein neuer Standard nötig ist
Ein kurzer Blick zurück hilft beim Einordnen. Der bisherige Standard IAS 1 hat über viele Jahre für Struktur in den Abschlüssen gesorgt. Er war verlässlich und vertraut. Doch die Anforderungen an Rechnungslegung haben sich verändert.
Unternehmen sind internationaler geworden. Geschäftsmodelle komplexer. Und die Erwartungen der Abschlussadressaten höher. Transparenz, Vergleichbarkeit und Verständlichkeit stehen heute stärker im Fokus als noch vor zwanzig Jahren.
Analysten, Investoren und andere Finanzprofis wünschen sich seit Langem mehr Einheitlichkeit. Unterschiedliche GuV Strukturen machten Vergleiche oft mühsam. IFRS 18 setzt genau hier an. Ziel ist eine klar gegliederte, weltweit besser vergleichbare Gewinn und Verlustrechnung. Ein gemeinsames Raster für alle.
Das klingt nach Ordnung. Bringt aber auch Einschränkungen. Denn wo bisher Spielräume waren, gibt es künftig klare Vorgaben. Und genau darin liegt die eigentliche Veränderung.
Was sich mit IFRS 18 konkret ändert
Der Kern des neuen Standards liegt in der Gewinn und Verlustrechnung. Bisher war sie in vielen Unternehmen ein individueller Baukasten: Unterschiedliche Zwischensummen. Unterschiedliche Definitionen. Viel Freiheit!
Damit ist dann Schluss 😬
Künftig wird die GuV verbindlich in fünf Hauptkategorien gegliedert:
Operating
Investing
Financing
Ertragsteuern
Aufgegebene Geschäftsbereiche
Diese Struktur ist für alle gleich. Vor allem die Abgrenzung zwischen Operating, Investing und Financing sorgt für Diskussionsstoff. Denn genau hier lagen bislang viele Ermessensspielräume.
Ziel ist es, die operative Leistungsfähigkeit eines Unternehmens klarer sichtbar zu machen. Ohne Verzerrung durch Investitionen oder Finanzierungsentscheidungen.
Für die Adressaten der Abschlüsse ist das ein großer Gewinn. Für die Ersteller bedeutet es mehr Arbeit und mehr Begründungsbedarf.
Schauen wir uns hier die ersten 3 wichtigen Bereiche an und grenzen das sauber ab!
Operating. Das operative Herzstück
Der Bereich Operating bildet künftig das Zentrum der GuV. Hier soll alles erfasst werden, was zur Hauptgeschäftstätigkeit eines Unternehmens gehört.
Was einfach klingt, ist es in der Praxis oft nicht. Denn die Haupttätigkeit hängt vom Geschäftsmodell ab. Beim Autohersteller ist es die Fahrzeugproduktion. Bei einer Bank die Kreditvergabe. Bei einem Handelsunternehmen der Warenverkauf.
Komplex wird es bei Konzernen mit mehreren Geschäftsfeldern. Oder bei Unternehmen, deren Erträge aus verschiedenen Quellen stammen. Hier braucht es klare Definitionen und saubere Dokumentation.
Wichtig ist auch ein weiterer Punkt. Operating ist eine Art Sammelkategorie. Alles, was nicht eindeutig Investing, Financing, Steuern oder aufgegebenen Geschäftsbereichen zugeordnet wird, landet hier. Unternehmen müssen daher nachvollziehbar begründen, warum bestimmte Erträge und Aufwendungen operativ sind. Das wird ein zentrales Diskussionsthema mit Prüfern.
Investing. Wo das Kapital arbeitet
In der Kategorie Investing werden künftig alle Erträge und Aufwendungen aus Investitionstätigkeiten gebündelt.
Dazu zählen insbesondere:
Gewinne oder Verluste aus dem Verkauf von Beteiligungen
Bewertungsergebnisse aus Finanzinstrumenten
Veräußerungen von Sachanlagen
Diese Trennung hilft, das operative Ergebnis von einmaligen oder strategischen Effekten zu bereinigen. Analysten können so besser einschätzen, wie nachhaltig das Ergebnis ist.
Eine wichtige Besonderheit gilt für Investmentgesellschaften. Bei ihnen kann das, was bei anderen Unternehmen als Investing gilt, Teil des operativen Geschäfts sein. Entscheidend ist, ob es sich um das Kerngeschäft handelt. Auch hier zeigt sich: Ohne fundierte Analyse des Geschäftsmodells geht es nicht.
Financing. Alles rund um die Kapitalbeschaffung
Die Kategorie Financing bündelt künftig alle Erträge und Aufwendungen aus der Finanzierung.
Dazu gehören unter anderem:
Zinsen aus Krediten und Anleihen
Aufwendungen aus Leasingverträgen
Ergebnisse aus derivativen Finanzinstrumenten, sofern sie Finanzierungszwecken dienen
Das Ziel ist klar. Die operative Leistung soll nicht durch die Art der Finanzierung verzerrt werden. Ob ein Unternehmen stark fremdfinanziert ist oder nicht, soll getrennt vom operativen Erfolg sichtbar sein.
Für Investoren und Analysten ist das ein echter Mehrwert. Für Unternehmen bedeutet es, bestehende Buchungslogiken zu überprüfen und gegebenenfalls neu zu ordnen.
Und was heißt das nun für die Praxis?
Auf dem Papier wirkt IFRS 18 logisch und aufgeräumt. In der Umsetzung ist er anspruchsvoll. Und vor allem eines: nicht kurzfristig erledigt.
Die Umstellung betrifft mehrere Bereiche gleichzeitig.
Buchhaltung und IT
Kontenpläne müssen überprüft und angepasst werden. Buchungssysteme brauchen neue Logiken. Prozesse müssen definiert werden. Besonders anspruchsvoll ist die korrekte Zuordnung der Geschäftsvorfälle zu den fünf Kategorien.
Die Hoffnung, dass Software das automatisch löst, erfüllt sich selten. Es braucht klare fachliche Entscheidungen. Und Menschen, die sie treffen.
Kapitalflussrechnung
Auch in der Kapitalflussrechnung gibt es Änderungen. Bisherige Wahlrechte entfallen.
Künftig gilt verbindlich:
Gezahlte Zinsen und Dividenden → Finanzierungstätigkeit
Erhaltene Zinsen und Dividenden → Investitionstätigkeit
Das schafft Klarheit. Erhöht aber auch die Komplexität. Besonders bei Banken, Versicherern und Unternehmen mit Beteiligungsstrukturen.
Der Anhang gewinnt an Gewicht
Unternehmen, die das Umsatzkostenverfahren anwenden, müssen künftig zusätzliche Angaben im Anhang machen. Gefordert sind detaillierte Informationen zu den Aufwandsarten.
Dazu zählen:
Materialaufwand
Personalaufwand
Abschreibungen
Weitere betriebliche Aufwendungen
Der Informationsgehalt steigt deutlich. Gleichzeitig wächst der Erstellungsaufwand. Auch hier ist Vorbereitung entscheidend.
Und was hat das mit Maßgeblichkeit zu tun?
IFRS Abschlüsse sind steuerlich nicht maßgeblich. Daran ändert auch IFRS 18 nichts. Trotzdem zeigt der neue Standard sehr deutlich, wie unterschiedlich die Denkwelten von HGB und IFRS sind.
Das HGB folgt dem Vorsichtsprinzip und dem Gläubigerschutz. Die IFRS stellen Transparenz und wirtschaftliche Realität in den Vordergrund. Vor allem aus Sicht der Investoren.
In der Praxis führt das oft zu zwei sehr unterschiedlichen Abschlüssen. Einer konservativ nach HGB. Einer dynamischer nach IFRS. Mit IFRS 18 wird dieser Unterschied noch sichtbarer.
Quintessenz
IFRS 18 ist kein kleines Feintuning.
Es ist eine grundlegende Neuordnung der Gewinn und Verlustrechnung. Die neue Struktur bringt mehr Vergleichbarkeit, mehr Klarheit und eine deutlich höhere Aussagekraft der Zahlen. Für Abschlussadressaten ist das ein echter Fortschritt.
Für Unternehmen bedeutet das allerdings auch Verantwortung. Die neue Logik verlangt klare Entscheidungen, saubere Prozesse und ein tiefes Verständnis des eigenen Geschäftsmodells. Wer erst 2027 reagiert, wird unter Zeitdruck stehen.
Mein Tipp gehört deshalb genau hierher: Beginnen Sie früh. Wer sich jetzt mit den neuen Kategorien, Prozessen und Berichtspflichten auseinandersetzt, verschafft sich einen echten Vorsprung. Bei der technischen Umsetzung ebenso wie in der Außendarstellung.
Denn überzeugend strukturierte und transparent präsentierte Zahlen schaffen Vertrauen. Bei Kapitalgebern, bei Geschäftspartnern und bei Aufsichtsbehörden. Und ganz nebenbei schlafen auch die Verantwortlichen ruhiger 😌



