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AutorenbildEva Heinz-Zentgraf

Freigrenze vs. Freibetrag

Achtung, Verwechslungsgefahr! Friegrenze vs. Freibetrag - Was ist denn was?


Im Dschungel der steuerlichen Regelungen stellen die Begriffe Freigrenze und Freibetrag zwei wesentliche Wegweiser dar, die über die Steuerlast eines jeden Steuerpflichtigen entscheidend mitbestimmen können. Obwohl sie oft in einem Atemzug genannt werden, führen diese beiden Konzepte in der Praxis zu unterschiedlichen finanziellen Konsequenzen.

 

In diesem Artikel werden wir die Nuancen zwischen Freigrenze und Freibetrag entwirren und aufzeigen, wie diese Unterscheidungen die steuerliche Behandlung von Einkünften, Vermögenswerten und Transaktionen beeinflussen.

 

Verstehen Sie, wie diese Regelungen funktionieren, wann sie angewendet werden und welche Auswirkungen sie auf Ihre Steuererklärung haben können. Mit diesem Wissen ausgestattet, werden Sie in der Lage sein, Ihre steuerliche Planung präziser zu gestalten und potenzielle Steuervorteile optimal zu nutzen.

 

 

 

Freigrenze versus Freibetrag: Relevanz in der Steuerrechtssprache

 

Das Verständnis des Unterschieds zwischen Freigrenze und Freibetrag ist im Steuerrecht von entscheidender Bedeutung, da sich beide Konzepte deutlich auf die steuerliche Behandlung bestimmter Einkünfte auswirken. Dieser Unterschied wird oft durch die spezifische Formulierung in Gesetzestexten verdeutlicht. Im Folgenden wird auf Basis des § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG erläutert, wie diese Unterscheidung in der Praxis angewendet wird und welche Auswirkungen sie hat.

 

 

Die Bedeutung der "wenn"-Formulierung: Die Freigrenze

 

Die "wenn"-Formulierung in Gesetzestexten weist auf eine Freigrenze hin. Eine Freigrenze bedeutet, dass der betreffende Betrag vollständig steuerpflichtig wird, sobald die Grenze überschritten ist. Im Kontext des § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG impliziert das Vorhandensein einer "wenn"-Formulierung, dass es sich um eine Freigrenze handelt. Dies bedeutet konkret: Solange der Betrag unter dieser Grenze liegt, bleibt er steuerfrei. Wird die Grenze jedoch auch nur geringfügig überschritten, wird der gesamte Betrag steuerpflichtig.

 

Im deutschen Steuerrecht gibt es verschiedene Freigrenzen, die sich in ihrem Anwendungsbereich und in der Höhe unterscheiden. Eine Freigrenze bedeutet, dass Beträge bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei bleiben, aber bei Überschreiten der Grenze der gesamte Betrag steuerpflichtig wird. Im Gegensatz dazu mindern Freibeträge nur den zu versteuernden Betrag, ohne dass der gesamte Betrag steuerpflichtig wird, wenn der Freibetrag überschritten wird

 

Einige Beispiele für Freigrenzen im deutschen Steuerrecht umfassen:


  • Private Veräußerungsgeschäfte: Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben bis zu einer Freigrenze von 600,00 Euro steuerfrei

  • Sachbezüge: Arbeitnehmer können Sachbezüge von ihrem Arbeitgeber bis zu 50,00 Euro pro Monat erhalten, ohne dafür Lohnsteuer entrichten zu müssen. Zu den Sachbezügen zählen beispielsweise Job-Tickets und Gutscheine

  • Zinsschranke: In der Unternehmensbesteuerung gibt es eine Freigrenze von 3 Millionen Euro pro Jahr für Zinsaufwendungen, die als Zinsschranke bekannt ist

  • Grunderwerbsteuer: Für den Erwerb von Grundstücken gibt es eine Freigrenze von 2.500,00 Euro, bis zu der keine Grunderwerbsteuer anfällt

 

Diese Freigrenzen dienen dazu, kleinere Beträge von der Steuerpflicht zu befreien und somit eine Vereinfachung im Steuerrecht zu schaffen. Sie unterscheiden sich jedoch signifikant von Freibeträgen, bei denen der steuerpflichtige Betrag nur um den Betrag des Freibetrags gemindert wird, ohne dass der gesamte Betrag bei Überschreitung steuerpflichtig wird.

 

 

Die Bedeutung der "soweit"-Formulierung: Der Freibetrag

 

Im Gegensatz dazu deutet die "soweit"-Formulierung in einem Gesetzestext auf einen Freibetrag hin. Ein Freibetrag ist ein steuerlich freigestellter Betrag, der unabhängig von der Höhe des Gesamtbetrages steuerfrei bleibt. Das heißt, dieser Betrag wird vom Gesamtbetrag abgezogen, und nur der darüber hinausgehende Teil wird versteuert. Bei einem Freibetrag bleibt somit der steuerfreie Teil immer unverändert, unabhängig davon, wie hoch der Gesamtbetrag ist.

 

 

Praktische Auswirkungen und Beispiele

 

Die Unterscheidung zwischen Freigrenze und Freibetrag hat wesentliche praktische Auswirkungen. Angenommen, es gibt eine Freigrenze von 500,00 Euro. Wenn jemand Einkünfte in Höhe von 499,00 Euro hat, bleibt dieser Betrag steuerfrei. Verdient die Person jedoch 501,00 Euro, wird der gesamte Betrag steuerpflichtig. Bei einem Freibetrag von 500,00 Euro hingegen würden bei Einkünften von 501,00 Euro lediglich nur 1 Euro besteuert, da die ersten 500,00 Euro steuerfrei bleiben.

 

 

 

Quintessenz

 

Die genaue Wortwahl in Gesetzestexten spielt also eine entscheidende Rolle bei der steuerlichen Behandlung. Der § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG, der eine "wenn"-Formulierung verwendet, etabliert somit eine Freigrenze. Dies bedeutet, dass Beträge, die unter dieser Grenze liegen, steuerfrei sind, während bei Überschreiten der Grenze der gesamte Betrag der Steuer unterliegt. Dies unterscheidet sich grundlegend von der Wirkungsweise eines Freibetrags, bei dem nur der den Freibetrag übersteigende Teil des Einkommens besteuert wird.

 

Die Kenntnis und das Verständnis dieser Unterschiede sind für die korrekte steuerliche Bewertung und Planung essenziell.

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