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Umsatzsteuer und Weihnachtsbäume

Es ist wirklich faszinierend und vielleicht auch ein wenig überraschend, dass beim Erwerb eines Weihnachtsbaumes für die festliche Jahreszeit eine solche Vielfalt an Steuersätzen zum Tragen kommt.

 

Während man annehmen könnte, dass ein solches Symbol der Weihnachtszeit unter einem einheitlichen Steuersatz fallen könnte, ist die Realität weitaus komplexer. 🧐 Tatsächlich können, abhängig vom Verkäufer und der spezifischen Art des Baumes, bis zu sechs verschiedene Steuersätze relevant werden. Diese Steuervariationen bewegen sich in einem Spektrum von 0 bis 19 Prozent.

 

Dies unterstreicht die Tatsache, dass selbst bei so traditionellen Gegenständen wie dem Weihnachtsbaum steuerliche Nuancen und Differenzierungen existieren, die sowohl für Käufer als auch für Verkäufer von Bedeutung sein können.

 

 

Hier ein Überblick über die möglichen Steuersätze:

  • 19% Umsatzsteuer sind beim Kauf von Plastiktannen oder bereits fertig geschmückten Tannen zu zahlen.
  • 7% Umsatzsteuer sind für frische Bäume zu zahlen, wie sie zum Beispiel in Baumärkten erhältlich sind. Dieser Steuersatz gilt auch für den Kauf bei nicht pauschalierenden Landwirten.
  • 5,5% Umsatzsteuer sind fällig, wenn der Baum irgendwo im Wald aufgewachsen ist und durch einen pauschalversteuernden Landwirt verkauft wird.
  • 9,5% Umsatzsteuer sind zu zahlen, wenn der Baum in einer Großkultur groß geworden ist und von einem pauschalversteuernden Landwirt erworben wird.

 

Wer hier also den maximalen Vorsteuererstattungsanspruch für seinen Firmen-Baum herausschlagen möchte, muss die Plastikvariante kaufen.

 

Wer jetzt noch Lust hat, dies noch höher zu drehen, kann sich noch über Sonderregelungen für gebrauchte Weihnachtsbäume, Verkäufe von Weihnachtsbäumen ins Ausland oder für NATO-Soldaten (die keine USt bezahlen) befassen.

 

…oder über Kaminholz und Holzhackschnitzel. Nein, letztere sind nicht zum Essen! 😉

 

 

Weitere Kuriositäten 

 

Das deutsche Umsatzsteuergesetz hält wahrlich überraschende und bisweilen auch kuriose Regelungen bereit, die nicht nur beim Festtagsbaum für Erstaunen sorgen. Der Abschnitt § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG in Verbindung mit Anlage 2 und § 12 Abs. 2 Nr. 2 ff UStG, ergänzt durch die Zolltarifnummern, bietet eine bemerkenswerte Auflistung solcher Besonderheiten.

 

Betrachten wir beispielsweise die weihnachtliche Tradition des Adventskranzes: Ein Adventskranz, der aus frischen Tannenzweigen gefertigt ist, fällt unter einen Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Wenn jedoch der Adventskranz überwiegend aus trockenem Material mit zusätzlichen Verzierungen besteht, springt der Steuersatz plötzlich auf 19 Prozent.

 

Ähnliches findet sich im Bereich des Brennmaterials: Brennholz, Sägespäne, Pellets und Holzbriketts werden mit 7 Prozent besteuert. Aber Vorsicht: Ein ganzer Baumstamm oder Holzhackschnitzel werden hingegen mit 19 Prozent Umsatzsteuer belegt.

 

Die Regelungen scheinen sich auch in die Welt der Snacks und Süßigkeiten auszudehnen. Ein einfacher Hundekeks wird mit 7 Prozent besteuert, während ein Keks für Kinder dem höheren Steuersatz von 19 Prozent unterliegt. Gleiches gilt für Mandeln und Marzipan, die mit 7 Prozent besteuert werden. Fügt man jedoch diese Zutaten zu einem Keks hinzu, steigt der Steuersatz wieder auf 19 Prozent.

 

Selbst in der Gemüseabteilung gibt es Unterschiede: Gewöhnliche Kartoffeln, ob frisch oder gekühlt, werden mit 7 Prozent besteuert. Süßkartoffeln hingegen, die oft als gesündere Alternative gelobt werden, werden mit einem Steuersatz von 19 Prozent belegt.

 

Die Liste der steuerlichen Besonderheiten ist lang und oft überraschend. Sie veranschaulicht, wie komplex und detailliert das deutsche Steuersystem sein kann. Und während man sich durch die verschiedenen Steuersätze navigiert, kommt einem unweigerlich das traditionelle Weihnachtslied in den Sinn: "O Tannenbaum, wie treu sind deine Blätter!".

 

Möglicherweise könnte man hinzufügen: "... und wie kompliziert ist deine Besteuerung!" 😅

 

In diesem Sinne wünsche ich allen eine besinnliche Weihnachtszeit im Kreise Ihrer Liebsten und einen schönen Jahresausklang. Ich freue mich schon auf das kommende Jahr - es bleibt spannend!