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Meister-Bonus und bayerische Landesprämie bei Bestehen der Prüfung

Absolventen, die seit Juni 2019 eine IHK-Aufstiegsfortbildung erfolgreich abgelegt haben, erhalten auf Basis der "Richtlinien zur Vergabe des Meisterbonus und des Meisterpreises der Bayerischen Staatsregierung" eine finanzielle Anerkennung für Ihren Bildungserfolg in Höhe von 3.000,00 Euro.

 

Gefördert werden Meisterprüfungen wie auch gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildung inklusive einer Prüfung in gewerblichen und kaufmännischen Berufen.

Wer wird gefördert?

 

Gefördert werden Personen, die Ihren Hauptwohnsitz oder Ihren Beschäftigungsort im Freistaat Bayern haben und einen förderungsfähigen Fortbildungsabschluss erlangt haben. 

 

Der Freistaat Bayern gewährt für erfolgreich abgelegte Meisterprüfungen oder gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen in gewerblichen und kaufmännischen Berufen, im Bereich des öffentlichen Dienstes, in den Berufen der Landwirtschaft und der Hauswirtschaft, in Gesundheitsberufen sowie für erfolgreich abgelegte staatliche Fortbildungsprüfungen in den oben genannten Fachrichtungen an Fachschulen und Fachakademien den „Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung“ und zeichnet besondere Leistungen mit dem „Meisterpreis der Bayerischen Staatsregierung“ aus.

 

Dies gilt jedoch nicht, sofern die Fortbildung nicht von einer zuständigen Stelle in Bayern abgenommen werden kann.

 

Wie hoch ist die Förderung? 

 

Der Bonus beträgt 2.000,00 Euro für Prüfungen, bei denen das Prüfungsergebnis nach dem 31. Mai 2019 festgestellt wurde und 3.000,00 Euro für Prüfungen, bei denen das Prüfungsergebnis nach dem 31. Dezember 2022 festgestellt wurde. 

 

Den erhöhten Bonus von 3.000,00 Euro erhalten davon abweichend auch diejenigen Prüfungsteilnehmer, bei denen das Prüfungsergebnis zwar vor Ablauf des 31. Dezember 2022 festgestellt wurde, denen aber nach dem 31. Dezember 2022 der Meisterpreis der Bayerischen Staatsregierung verliehen wurde oder die nach dem 31. Dezember 2022 im Rahmen einer Meisterfeier eine Schmuckurkunde (Meisterbrief) erhalten haben.

 

Der Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses darf jedoch nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.

Hinsichtlich der Details zum Verfahren und Antragsablauf stehen die zuständigen Wohnortkammern für Rückfragen zur Verfügung.

 

Ein Rechtsanspruch auf den Bonus besteht jedoch nicht, da es sich um eine freiwillige Leistung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel handelt.

 

Wie sind die Voraussetzungen für die Förderung?

 

  • Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort müssen in Bayern liegen.

  • Erfolgreicher Abschluss einer IHK-Aufstiegsfortbildung

  • Die Prüfung wurde vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Bayern abgelegt und das Zeugnis wurde von dieser ausgestellt. Eine Ausnahme ist nur dann möglich, wenn die Prüfung in Bayern nicht angeboten wird. Dies ist nur dann der Fall, wenn die Prüfung in Bayern grundsätzlich nicht angeboten wird oder über ein Jahr auf die Prüfung gewartet werden müsste. In allen anderen Fällen verliert der Absolvent den Anspruch auf den Meisterbonus, wenn er die Prüfung außerhalb Bayerns absolviert. 

 

Wie kann man die Förderung beantragen?

 

Die Absolventen in Bayern werden nach bestandener Prüfung in der Regel von den zuständigen Stellen, durch die auch die Auszahlung erfolgt, zur Antragstellung angeschrieben. Zuständig sind je nach Abschluss die Industrie- und Handelskammer sowie die Handwerkskammer, die auch für Rückfragen zur Auszahlung des Meisterbonus zur Verfügung stehen.

 

Wie erfolgt die Auszahlung?

 

Die Auszahlung erfolgt regelmäßig zweimal im Jahr.