· 

Advent, Advent ...

Meine Plätzchen sind gebacken, Geschenke sind auch schon größtenteils besorgt, der Adventskranz und die Weihnachtsdeko ist ebenfalls an Ihrem Platz somit bin ich bereit für die diesjährige Weihnachtszeit 🎄.

 

Nun aber hier meine letzten steuerlichen Tipps und Tricks für dieses Jahr!

 

Advent, Advent…

 

Nun ist es Zeit, um das Jahr noch einmal zu überdenken und zur Ruhe zu kommen. Es ist aber auch Zeit um zu Handeln und den letzten Grundstein zum Steuern sparen zu legen. 😉

 

Warum der Dezember dafür bestens geeignet ist? Nun, wir haben noch den ganzen Monat, um unsere Situation zu beurteilen und zu handeln. Aber sicherlich können wir auch heute schon gut unsere Einnahmen und Ausgaben bis zum Jahresende einschätzen und die Gewinnerwartung prognostizieren.

 

Ich weiß, ich weiß - nicht jeder liebt Buchhaltung!

Aber selbst ich habe mich anfänglich mit meiner Buchhaltung gequält!

 

Das lag hauptsächlich daran, dass ich mich nicht regelmäßig darum gekümmert habe und keinen wirklichen Workflow hatte. Zudem kam noch, dass man als Selbständiger immer denkt - wenn ich für mich arbeite verdiene ich kein Geld und dadurch die Arbeit für den Auftraggeber in den Vordergrund rückt. Selbst aber leider sehr schnell sein Ziel, seine Position und auch die Flexibilität verliert. Denn der Buchhaltungs-Berg wächst kontinuierlich und das sehr schnell!

 

Die ersten beiden Jahre waren ein Chaos und ein Mal pro Jahr bin ich dann unwillig abgetaucht, um den Papierkram für den Steuerberater in Ordnung zu bringen. Das habe ich als total anstrengend empfunden und fand es natürlich auch mehr als peinlich, da ich ja meinen Teilnehmern und meinen Existenzgründern immer erzähle wie wichtig es ist den Überblick zu behalten!

 

…und genau aus diesem Grund habe ich mich selbst erzogen und mir Regelmäßigkeit, Routinen und einen ordentlichen Workflow angewöhnt.

 

Um Einnahmen, Ausgaben und Gewinne prognostizieren zu können braucht es eine solide Basis. Hierzu empfehle ich die Buchhaltung regelmäßig zu erstellen. Ich mache meine Buchhaltung beispielsweise monatlich und gebe Sie pro Quartal zu meinem Steuerbüro!

 

In vielen Fällen wirken sich nach dem sogenannten Zu- und Abflussprinzip die Einnahmen und Ausgaben in dem Jahr aus, in dem sie geflossen sind. Haben wir in diesem Jahr ein sehr hohes Einkommen und blicken kritisch auf die Auftragslage im nächsten Jahr, wäre es möglich einige Ausgaben vorzuziehen, die ohnehin getätigt werden müssen. So verlagern wir die Ausgaben, mindern unseren Gewinn und somit auch die Besteuerungsgrundlage.

 

Beträgt das zu versteuerndes Einkommen nämlich beispielsweise 60.000 Euro und der Steuersatz 42 Prozent, so sparen wir bei 1.000 Euro Ausgabe etwa 420 Euro Steuern. Es muss sich allerdings um laufenden Aufwand handeln!

 

Handelt es sich bei dem Kauf um ein Wirtschaftsgut, dass teurer als 800 Euro ist und das für längere Zeit nutzbar ist, so müssen die Anschaffungskosten über die Abschreibung gleichmäßig über die Nutzungsdauer verteilt werden.

 

Bis Silvester bleibt uns also noch genug Zeit, um Kosten und Steuern zu optimieren.

 

Weihnachtszeit – Spendenzeit: So lohnt sich die gute Gabe steuerlich

 

Die Adventszeit bringt Spendenaufrufe verschiedenster Organisationen mit sich. Mehr Menschen als sonst greifen in dieser Zeit auch tatsächlich in den Geldbeutel und spenden etwas. Neben dem guten Gefühl können Spenden aber auch Steuern sparen.

 

Bis zu einem Höchstbetrag von 20 Prozent der persönlichen Einkünfte sind Spenden als Sonderausgaben absetzbar.

 

Das Finanzamt erkennt Spenden allerdings nur an, wenn sie an Organisationen, die steuerbegünstigte Zwecke verwirklichen, gezahlt werden.

 

Zu diesen Organisationen zählen zum Beispiel Kirchen, Organisationen mit karitativen Zielen, Vereine und Stiftungen, die vom Finanzamt als „gemeinnützig“ anerkannt wurden sowie staatliche Einrichtungen wie z. B. Universitäten, Schulen und Museen.

 

Im Zweifelsfall sollten sich Spender im Vorfeld informieren.

 

Wichtig: Nachweis vorlegen!

 

Für Einzelspenden bis zu 300 Euro oder Spenden in Katastrophenfällen genügt in der Regel ein einfacher Nachweis der Spenden in Form eines Kontoauszugs, Bareinzahlungs- oder Überweisungsbelegs. Name und Kontonummer des Empfängers müssen hier ersichtlich sein ebenso wie Spendenbetrag und Buchungstag. Für die Nutzer von Onlinebanking-Portalen genügt auch ein Ausdruck bzw. Screenshot mit den entsprechenden Daten. Bei einer Einzelspende über 300 Euro benötigt der Spender eine offizielle Zuwendungsbestätigung.

 

Unbedingt vermerkt sein müssen darauf neben Spendenbetrag, Namen und Anschrift des Spenders selbstverständlich auch der Zuwendungsempfänger mit Unterschrift, Ort, Datum, Finanzamt, Steuernummer und – wichtig – dem Datum des letzten Freistellungsbescheids der Organisation.

 

Spenden ohne Grenzen?

 

Spenden an Organisationen, die nicht in der EU liegen werden leider gar nicht berücksichtigt. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs und einer anschließenden Gesetzesänderung sind prinzipiell auch Spenden an Organisationen in der EU als Sonderausgaben absetzbar. Hier gelten jedoch verschärfte Nachweisbedingungen: Der Spender muss nachweisen, dass der Empfänger nach deutschem Recht gemeinnützig, mildtätig oder religiös tätig ist. In der Praxis dürfte dieser Nachweis recht schwierig sein, da hierfür neben der Spendenquittung Satzungen, Tätigkeitsberichte oder Vorstandsprotokolle vorgelegt werden müssen.

 

Mein Tipp: Parteispenden sind besonders begünstigt

 

Spenden an politische Parteien haben in der Vorweihnachtszeit nicht unbedingt Saison, dennoch sollte man wissen, dass sie gleich doppelt begünstigt werden! Bis zu einem jährlichen Betrag von 1.650 Euro bei Alleinstehenden und 3.300 Euro bei Verheirateten wird die Hälfte der Zuwendung direkt von der Steuerschuld abgezogen.

 

Die andere Hälfte kann, wie andere Spenden auch, im Rahmen der Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Kommentar schreiben

Kommentare: 0