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Neue Prüfungsordnung für Bilanzbuchhalter

Ganz nach dem Motto "Unverhofft kommt oft" gibt es nun eine neue Prüfungsordnung für Geprüfte Bilanzbuchhalter (IHK) 2021. In diesem Artikel möchte ich die wichtigsten Änderungen vorstellen.

 

Abschluss als „Bachelor Professional“

Nach nur fünf Jahren und nur einem Jahr nach der letzten Änderung ist am 24.12.2020 eine neue Verordnung für die Prüfung zum Bilanzbuchhalter / zur Bilanzbuchhalterin in Kraft getreten. Die Prüfung wird schwerer, aber die erbrachten Leistungen werden eindeutiger dokumentiert. Zudem firmiert der Abschluss künftig als „Bachelor Professional“.

 

Zulassungsvoraussetzungen und Lernumfang

Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind deutlich verändert. Das BBiG bestimmt als Regelzugang für Prüfungen der zweiten beruflichen Fortbildungsstufe (also auch für die Bilanzbuchhalterprüfung) den Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder den Abschluss der ersten beruflichen Fortbildungsstufe.

Der Lernumfang soll mindestens 1.200 Stunden betragen. 

 

Auch die notwendige Berufserfahrung bei anderen Zugangsmöglichkeiten ist verkürzt worden. Ohne Abschluss beträgt sie jetzt fünf Jahre, nach dem erfolgreichem Abschluss eines wirtschaftswissenschaftlichen Studiums ein Jahr.

 

Schriftliche Prüfung

Für die schriftliche Prüfung ändert sich die Bewertung: Nun wird jede Teilleistung einzeln bewertet. Zum Bestehen müssen dann jeweils – also in jeder der drei Klausuren – mindestens 50 Punkte erreicht werden. 

Erst danach werden die drei Ergebnisse gleich gewichtet und die Punktzahl für den schriftlichen Teil ermittelt. Die schriftliche Prüfung gilt trotzdem weiterhin als Einheit, bei einer Wiederholungsprüfung müssen alle drei Klausuren neu geschrieben werden – auch wenn nur eine Klausur nicht „ausreichend“ bewertet worden ist.

 

Bezeichnung des Abschlusses und Übergangsregelungen

Das BBiG regelt in § 54 Abs. 1, dass die zweite Fortbildungsstufe (§ 53a BBiG), zu der auch die Bilanzbuchhalterprüfung gehört, der höherqualifizierenden Berufsbildung der Bachelor Professional ist. Die Abschlussbezeichnung wird an die akademischen Abschlüsse „Bachelor of Arts/Science/Education“ und die landesrechtlichen Fachschulabschlüsse „Staatlich geprüfte/-e Techniker/-in“ und „Staatlich geprüfte/-r Erzieher/-in“ angepasst.

 

Diese Fortbildungen erfolgen oft auf demselben Niveau wie ein Hochschulstudium. Die attraktiven Abschlussbezeichnungen sollen ein wichtiger Hinweis sein auf die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung. Durch den Zusatz „Professional“ wird eine Verwechslung mit Hochschulabschlüssen ausgeschlossen. Die Zugangsvoraussetzungen zu einem Hochschulstudium sind landesrechtlich geregelt.

 

Die neue Verordnung bestimmt, dass die Bezeichnung „Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung“ ist. Dieser Abschlussbezeichnung wird die weitere Abschlussbezeichnung „Geprüfter Bilanzbuchhalter“ oder „Geprüfte Bilanzbuchhalterin“ vorangestellt (§ 2 Abs. 5 PO n. F.).

 

Hinweis:

Für alle, die sich vor dem 1.1.2020 zur Prüfung angemeldet haben, gilt die alte Regelung und das Führen des neuen Titels ist nicht möglich. Für alle, die sich nach dem 1.1.2020 angemeldet haben, galt bereits das neue BBiG, die Verordnung sah aber teilweise abweichende Regelungen vor. Deshalb gelten Übergangsregelungen. 

 

Brandaktuell: Änderungen im DIHK-Rahmenplan

Auf Basis der neuen Verordnung wurde nun der DIHK-Rahmenplan neu aufgelegt. 

Ich habe Ihn mir natürlich auch gleich bestellt! 😄

 

Angehende Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer müssen jedoch keine umfangreichen Änderungen befürchten. 

 

Der Rahmenplan weicht ausschließlich im Punkt 4.4.2.1 „Statische Investitionsrechnungsverfahren“ vom vorhergehenden Plan ab – die Taxonomie wurde von „erläutern“ auf „durchführen“ angepasst. 

Die Änderung wird ab der Frühjahrsprüfung 2022 umgesetzt. Alle weiteren Qualifikationsinhalte bleiben unverändert.

 

Das heißt für Teilnehmer und Teilnehmerinnen die dieses Jahr noch schreiben, also beispielsweise im Herbst 2021 gibt es im Bereich des DIHK-Rahmenlehrplans überhaupt keine Änderungen!

 

Also auch im Punkt „Internationale Rechnungslegung“ nicht, was aufgrund des neuen Namens allseits befürchtet wurde. 

 

Allerdings könnte ich mir gut vorstellen, dass dieses Thema in der mündlichen Prüfung nun verstärkt abgefragt werden kann. Aber auch hier gilt – wie in allen mündlichen Prüfungen – erst einmal in die Breite gehen und zu jedem Thema etwas sagen können, als in die Tiefe zu gehen! 😊

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