· 

Umsatzsteuersenkung - und nun?

In der letzten Zeit gibt es im Unterricht immer wieder wohltemperierte Diskussionen rund um die Umsatzsteuersenkung! Die Bundesregierung hat durch das Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise unter anderem die Umsatzsteuersenkung umgesetzt. 

 

Diese Senkung gilt vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowohl für den regulären Umsatzsteuersatz von 19 auf 16 Prozent als auch den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 auf 5 Prozent. 

 

Nun sind mit dieser Senkung einige schwerwiegende Fragen entstanden und genau darum beschäftigen wir uns heute genau mit diesen Fragen und deren Antworten! 

 

 

Warum nennt man die Umsatzsteuer auch so häufig Mehrwertsteuer?

 

Beide Bezeichnungen beziehen sich auf die gleiche Steuerart. Von der Mehrwertsteuer ist oft umgangssprachlich die Rede, weil es um die Besteuerung des geschaffenen Mehrwerts geht. Der Begriff steht auch auf manchen Rechnungen oder Quittungen. Der steuerrechtlich korrekte Fachbegriff lautet jedoch Umsatzsteuer, weil der Umsatz von Waren und Dienstleistungen besteuert wird. …und dies auf jeder Stufe des wirtschaftlichen Übergangs.

 

 

Warum wurden nun die Umsatzsteuersätze zeitlich befristet reduziert?

 

Die zeitliche Befristung auf ein halbes Jahr war nötig, um genau jetzt in diesem Moment schnelle Kaufanreize zu setzen, denn das ist schließlich das Ziel, einen konjunkturellen Impuls zu erreichen. 

 

Im zweiten Halbjahr 2020 soll diese Steuersenkung insbesondere auch für große Anschaffungen einen zusätzlichen Kaufanreiz setzen. Die konjunkturelle Wirkung wird durch Vorzieheffekte beim Konsum verstärkt, für die eine Befristung nötig ist. Für 2021 rechnet die Bundesregierung mit einer einsetzenden Belebung der Wirtschaft, die den Schwung des Konjunkturpaketes weitertragen wird.

 

 

Werden denn mit der Senkung der Umsatzsteuer automatisch alle Waren und Dienstleistungen günstiger?

 

Die Händler und Dienstleister sollen die niedrigere Umsatzsteuer grundsätzlich an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben, so dass Waren und Dienstleistungen billiger werden. Die Unternehmen sind hierzu jedoch regelmäßig nicht verpflichtet.

 

 

…und nun die häufigste aller Fragen - welcher Stichtag gilt für die Berechnung der Umsatzsteuer?

 

Entscheidend ist in der Regel, wann eine Ware geliefert oder eine Dienstleistung vollständig erbracht ist. Der Umsatzsteuersatz, der zu diesem Zeitpunkt gilt, ist anzuwenden!

 

 

Was ist mit Handwerkerleistungen, die über einen längeren Zeitraum anfallen?

 

Auf Handwerkerleistungen, die in der Zeit vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 beendet werden, sind grundsätzlich die neuen Umsatzsteuersätze anzuwenden.

 

 

Was ist mit Waren mit längeren Lieferfristen? 

Was bedeutet die Steuersenkung für Waren, die ich schon bestellt, aber noch nicht erhalten habe?

 

Beim Kauf von Waren ist entscheidend, wann wir diese erhalten. Erfolgt die Lieferung in der Zeit vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020, sind die neuen Umsatzsteuersätze anzuwenden. Allerdings rate ich in diesem Fall den Vertrag und die darin mit dem Verkäufer getroffenen Vereinbarungen noch einmal genau zu prüfen.

 

 

Was ist bei laufenden Verträgen zu beachten, beispielsweise für Strom, Gas, Wärme, Wasser oder Telefon?

 

Bei Strom, Gas, Wärme oder Wasser ist in der Regel entscheidend, wann die Ablesung erfolgt. Der dann geltende Umsatzsteuersatz ist für den gesamten Abrechnungszeitraum anzuwenden. Die Versorgungsunternehmen können aber auch, Zeiträume vor dem 1. Juli 2020 und Zeiträume im zweiten Halbjahr getrennt abrechnen. 

 

Für Zeiträume vor dem 1. Juli 2020 gilt dann der alte Umsatzsteuersatz, für Zeiten im zweiten Halbjahr 2020 der neue Umsatzsteuersatz.

 

Beim Telefon ist das Ende des Rechnungszeitraums entscheidend. Wird das Telefon beispielsweise vom 15. Juni 2020 bis zum 14. Juli 2020 abgerechnet, gilt der neue Umsatzsteuersatz von 16 Prozent.

 

 

Müssen jetzt alle längerfristigen Verträge neu geschrieben werden?

 

Gibt der Unternehmer die Umsatzsteuersenkung an seine Kunden weiter, genügt es, in einem weiteren Dokument die neuen Angaben unter Bezugnahme auf den Vertrag schriftlich festzuhalten.

 

Was ist bei Anzahlungen zu beachten?

 

Entscheidend ist grundsätzlich, wann eine Ware geliefert oder eine Dienstleistung vollständig erbracht ist. Ob eine Anzahlung erfolgt ist, ist für die Höhe der Umsatzsteuer nicht entscheidend.

Kommentar schreiben

Kommentare: 0