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Adieu Gasumlage

Aus der Debatte um die Gasumlage ist eine Chronologie des Scheiterns geworden. 😫

 

Mittlerweile steht nicht nur fest, dass der Bund den Gaskonzern Uniper übernimmt. Auch die geplante Gasumlage wird nicht in Kraft treten: Nachdem die Kritik an der Gasumlage auch innerhalb der Ampel-Koalition immer lauter geworden ist, haben sich die Regierungsparteien darauf geeinigt, von dem Vorhaben Abstand zu nehmen. Inzwischen ist das auch durch das Bundeskabinett bestätigt.

 

Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat bis zuletzt daran festgehalten, die Gasumlage ab dem 1. Oktober zu erheben. Doch wirtschaftliche und rechtliche Zweifel, unter anderem durch Finanzminister Christian Lindner (FDP), haben den Sinn der Umlage in Frage gestellt. Nun gibt es neue Beschlüsse rund um die Gasversorgung und die steigenden Energiekosten.

 

Aufgrund ausbleibender Gaslieferungen aus Russland müssen Importeure unter hohen Kosten Ersatz beschaffen – ursprünglich sollten sie dabei vor allem durch eine Umlage unterstützt werden. Stattdessen unterstützt die Bundesregierung jetzt im Rahmen ihres Abwehrschirms die betroffenen Unternehmen direkt und durch andere Maßnahmen.

 

Die Gas-Importeure sind in der aktuellen Situation stark belastet, durch hohe Beschaffungskosten für Gas. Um sie vor großen wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu schützen und das Funktionieren des Gasmarkts zu gewährleisten, hat die Bundesregierung mittlerweile zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht. Denn diese Unternehmen sind wichtig für unsere Versorgungssicherheit. Ursprünglich sollte es zusätzlich die sogenannte Gasumlage geben.

 

Die Lage auf dem Gasmarkt hat sich jedoch weiter verändert, vor allem mit dem Lieferstopp durch Nordstream 1 und zuletzt mit den Lecks an den Pipelines verändert.

 

Abwehrschirm in Höhe von 200 Milliarden Euro

 

Daher hat sich die Bundesregierung gegen die Gasumlage entschieden und stattdessen ein Gesamtkonzept erarbeitet.

 

Die Gasumlage wurde durch die Bundesregierung zurückgenommen. Die entsprechende Aufhebungsverordnung ist rückwirkend zum 9. August in Kraft getreten.

 

Damit die Preise für Strom und Gas sinken, spannt die Bundesregierung einen Abwehrschirm in Höhe von 200 Milliarden Euro. Er dient unter anderem zur Finanzierung einer Gaspreisbremse und soll dazu beitragen, dass alle gut zurechtkommen und die Preise bezahlen können.

 

Der Abwehrschirm umfasst folgende Maßnahmen:

  1. Angebot ausweiten, Verbrauch senken. Durch die Ausweitung des Angebots an Energie und die Senkung des Verbrauchs soll ein zentraler Beitrag geleistet werden, sodass die Gaspreise auf den Märkten wieder sinken. Dazu gehört unter anderem eine umfassende Verbesserung des Angebots durch Ausschöpfung aller Potentiale der erneuerbaren Energie, bei der Kohleverstromung einschließlich Sicherstellung der entsprechenden Versorgungstransporte, die Ermöglichung eines „Fuel Switch“ und der Aufbau von Importstrukturen durch Flüssiggas-Terminals (LNG-Terminals).
  2. Einführung einer Strompreisbremse für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie alle Unternehmen. Weil Gas aktuell den Preis setzt und weil dieser gerade so hoch ist, erzielen die Nicht-Gaskraftwerke sehr starke Zufallsgewinne. Diese sollen genutzt werden, damit Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen stärker von den günstigen Produktionskosten der erneuerbaren Energien und der übrigen Stromerzeuger profitieren und dies auf ihrer Stromrechnung sehen.
  3. Schnellstmögliche Einführung einer Gaspreisbremse. Die Gaspreisbremse soll die in einer Hochpreisphase auftretenden Belastungen für Haushalte und Unternehmen abfedern. Dadurch werden diese finanziell spürbar und sichtbar entlastet. Die Abfederung ist eine temporäre Maßnahme. Daher werden die Preise (zumindest für einen Teil des Verbrauchs) auf ein Niveau gebracht, welches private Haushalte und Unternehmen vor Überforderung schützt. Gleichzeitig sollen Anreize zur Reduktion des Gasverbrauchs erhalten bleiben. Die Gaspreisbremse ist befristet und kann nach Evaluierung verlängert werden. Ziel ist auch hier, sie administrativ handhabbar zu machen und zeitlich schnell umzusetzen.
  4. Reaktivierung und Neuausrichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds. Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) soll im Jahr 2022 mit zusätzlichen Kreditermächtigungen aufgrund von Artikel 115 Abs. 2 Satz 6 des Grundgesetzes in Höhe von 200 Milliarden Euro ausgestattet werden. Dadurch werden die Maßnahmen der Krisenbewältigung von allgemeinen politischen Vorhaben unterschieden.
  5. EU-Solidarabgabe für Unternehmen im Energiebereich. Die Bundesregierung unterstützt den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Einführung einer Solidarabgabe für Unternehmen im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich und setzt sich für eine politische Einigung auf dem Sonder-Energierat ein.
  6. Reduzierung der Umsatzsteuer auf Gas. Unabhängig von der Gasumlage soll die Umsatzsteuer auf Gas bis zum Frühjahr 2024 auf den reduzierten Satz von 7 Prozent begrenzt bleiben. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz wird außerdem auf Fernwärme ausgeweitet. Dies ist ein weiterer Beitrag zur Dämpfung der Energiekosten.
  7. Vermeidung unverhältnismäßiger Bürokratie. Die Krise führt bei vielen Unternehmen zu zusätzlichen Belastungen. Es wird deshalb sorgfältig darauf geachtet, dass während der Zeit der Krise keine unverhältnismäßigen zusätzlichen Bürokratielasten die Wirtschaft beeinträchtigen (Belastungsmoratorium). Dafür wird sich die Bundesregierung auch in der Europäischen Union einsetzen.

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