Klein, aber oho – so könnte man geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) im steuerrechtlichen Kontext beschreiben.
Sie sind der Liebling vieler Unternehmen, wenn es darum geht, schnell und unkompliziert Abschreibungen zu tätigen. Doch was genau steckt hinter diesem Begriff, und welche Vorteile bieten GWG?
In diesem Artikel nehme ich Sie mit auf eine Reise durch die Welt der GWG, beleuchte die gesetzlichen Rahmenbedingungen und zeige Ihnen, wie Sie diese steuerlichen Erleichterungen optimal nutzen können.
Was sind geringwertige Wirtschaftsgüter?
Geringwertige Wirtschaftsgüter sind bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die selbstständig nutzbar sind und eine begrenzte Nutzungsdauer haben. Typische Beispiele sind Büromaterialien wie Drucker oder Laptops, Werkzeuge oder kleinere Maschinen.
Gesetzliche Grundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen für GWG finden sich im Einkommensteuergesetz (EStG), insbesondere in § 6 Abs. 2 und Abs. 2a EStG. Diese Regelungen ermöglichen es, geringwertige Wirtschaftsgüter sofort abzuschreiben, was Unternehmen eine erhebliche Erleichterung in der Buchführung und Steuerplanung bietet.
§ 6 Abs. 2 EStG
Nach § 6 Abs. 2 EStG können Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten den Betrag von 800 Euro (netto) nicht übersteigen, im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben werden. Diese Regelung vereinfacht die Buchhaltung erheblich, da die Notwendigkeit entfällt, diese Güter über mehrere Jahre hinweg abzuschreiben.
§ 6 Abs. 2a EStG
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 250 Euro und 1.000 Euro können in einen sogenannten Sammelposten aufgenommen werden. Dieser Sammelposten wird über fünf Jahre gleichmäßig abgeschrieben. Diese Methode ist besonders vorteilhaft für Unternehmen, die viele kleinere Investitionen tätigen, da sie eine weitere Vereinfachung der Buchführung darstellt.
Vorteile der GWG-Regelung
Die Regelung für geringwertige Wirtschaftsgüter bringt zahlreiche Vorteile mit sich:
Sofortige Abschreibung: Durch die Möglichkeit, geringwertige Wirtschaftsgüter sofort abzuschreiben, kann der steuerliche Gewinn im Jahr der Anschaffung gemindert werden. Dies führt zu einer sofortigen Steuerentlastung.
Vereinfachung der Buchführung: GWG müssen nicht über die Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben werden, was die Buchführung vereinfacht und den Verwaltungsaufwand reduziert.
Liquiditätsvorteile: Die sofortige Abschreibung führt zu einem Liquiditätsvorteil, da die Steuerlast im Anschaffungsjahr sinkt.
Beispielrechnung
Nehmen wir an, ein Unternehmen kauft im Jahr 2024 einen Laptop für 750 Euro netto. Dank der GWG-Regelung nach § 6 Abs. 2 EStG kann der gesamte Betrag von 750 Euro sofort als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Dies führt zu einer Reduktion des steuerlichen Gewinns und damit zu einer geringeren Steuerlast im Jahr der Anschaffung.
Fallstricke und Besonderheiten
Trotz der vielen Vorteile gibt es auch einige Fallstricke und Besonderheiten, die beachtet werden sollten:
Selbstständige Nutzbarkeit: GWG müssen selbstständig nutzbar sein. Das bedeutet, dass sie unabhängig von anderen Wirtschaftsgütern genutzt werden können. Ein Drucker ist beispielsweise selbstständig nutzbar, eine Druckerpatrone hingegen nicht.
Anschaffungskosten: Die Grenze von 800 Euro netto (bzw. 1.000 Euro für den Sammelposten) muss strikt eingehalten werden. Überschreiten die Anschaffungskosten diesen Betrag, muss das Wirtschaftsgut über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
Nutzung des Sammelpostens: Entscheidet sich ein Unternehmen für die Bildung eines Sammelpostens, müssen alle Wirtschaftsgüter in diesem Bereich (250 Euro bis 1.000 Euro) darin aufgenommen werden. Eine Mischform ist nicht zulässig.
Änderungen und Entwicklungen
Die Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter wurden in den letzten Jahren mehrfach angehoben, um der Inflation und den gestiegenen Anschaffungskosten Rechnung zu tragen. Unternehmen sollten daher stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen im Auge behalten, um sicherzustellen, dass sie die maximal möglichen Abschreibungsvorteile nutzen.
Praxis-Tipps für Unternehmen
Regelmäßige Überprüfung der GWG-Grenzen: Unternehmen sollten regelmäßig prüfen, ob die Anschaffungskosten von Wirtschaftsgütern die aktuellen GWG-Grenzen einhalten, um von den Abschreibungsvorteilen profitieren zu können.
Nutzung des Sammelpostens strategisch planen: Wenn viele geringwertige Wirtschaftsgüter angeschafft werden, kann es sinnvoll sein, die Bildung eines Sammelpostens zu planen, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren.
Dokumentation und Nachweise: Auch wenn GWG sofort abgeschrieben werden können, sollten Unternehmen dennoch alle Anschaffungen sorgfältig dokumentieren und die entsprechenden Belege aufbewahren. Dies ist wichtig für den Fall einer steuerlichen Betriebsprüfung.
Quintessenz
Geringwertige Wirtschaftsgüter bieten eine attraktive Möglichkeit, den steuerlichen Gewinn im Anschaffungsjahr zu mindern und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand zu reduzieren.
Durch die sofortige Abschreibung oder die Nutzung des Sammelpostens können Unternehmen ihre Liquidität verbessern und ihre Buchführung vereinfachen. Es lohnt sich daher, die Regelungen für GWG genau zu kennen und strategisch zu nutzen. Dabei sollten Unternehmen stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen im Blick behalten und ihre Anschaffungen entsprechend planen.
Mit diesen Tipps und dem Verständnis für die gesetzlichen Rahmenbedingungen können Sie die Vorteile von geringwertigen Wirtschaftsgütern optimal nutzen und so Ihre Steuerlast effektiv senken.
Comentários