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Selbstständigkeit & Krankheit

 

Im Zuge der Selbstständigkeit tauchen leider auch immer wieder Risiken und Existenzängste auf. Wie man damit gelassener umgehen und negative Folgen begrenzen kann habe ich natürlich - nicht ganz uneigennützig - recherchiert. Aber ich dachte, wenn ich mich schon erkundige, dann soll es auch einen Blog-Artikel geben. 😉 Denn es geht sicherlich nicht nur mir so!

 

Wohl jeder Selbstständige hat sich schon mal Gedanken darübergemacht, was passiert, wenn er längere Zeit krank wird und ausfällt.

 

Das bedeutet nicht nur, dass keine Einnahmen erzielt werden können und die fixen Kosten weiterlaufen. Es besteht auch das Risiko, dass Kunden abspringen und sich einen anderen Dienstleister suchen. Damit gehen künftige Aufträge und Einnahmen verloren und im Extremfall droht zusätzlich zur Krankheit auch noch der wirtschaftliche Super-GAU.

 

Und oft besteht bei hauptberuflich Selbstständigen auch kein Anspruch auf Krankengeld. Doch es gibt Möglichkeiten, zumindest einen Teil der Sorgen und Probleme zu mildern.

 

Ausfälle finanziell richtig absichern

 

Selbstständige sollten immer selbst vorsorgen und regelmäßig Rücklagen bilden.

 

Faustregel: Es sollte so viel Geld „auf die hohe Kante gelegt“ werden, dass im Notfall mindestens drei Monate an Einnahmeausfällen selbst kompensiert werden können. Wichtig ist daran zu denken, sowohl die privaten Ausgaben als auch geschäftliche Kosten zumindest überschlägig zu erfassen. Geschäftlich können betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) helfen. Hier lässt sich ein Mittelwert bilden, welcher zurückgelegt werden sollte.

 

Im privaten Bereich helfen oft nur Schätzungen oder man schreibt sich über einen Zeitraum von beispielsweise 6 Monaten auf, welche Ausgaben man hatte und nimmt dann den halben Wert.

 

Beispiel:

 

Im Mittel von drei Jahren hatte ein selbstständiger Bilanzbuchhalter monatlich Betriebsausgaben von 5.000 EUR. Damit sollten mindestens 15.000 EUR zurückgelegt werden. Im privaten Bereich schätzt der Bilanzbuchhalter, dass monatlich rund 2.000 EUR Ausgaben anfallen; es kommen also 6.000 EUR hinzu. Die gesamte Rücklage sollte hier mindestens 21.000 EUR betragen.

 

Sind noch keine Rücklagen vorhanden, sollte versucht werden, sich monatlich einen Betrag „anzusparen“, um so im Laufe der Zeit Reserven zu schaffen. Wie notwendig ein solches Vorgehen ist, hat unter anderem die Coronakrise gezeigt, in der viele Unternehmer ohne Rücklagen schon nach wenigen Wochen massive finanzielle Probleme bekommen haben.

 

Zusätzliche Versicherung empfohlen

 

Da es also nicht immer möglich ist, sich kurzfristig Reserven aufzubauen, sollten Selbstständige sich zusätzlich versichern.

 

Beispielsweise lässt sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein Anspruch auf Krankengeld erwerben. Das ist möglich, indem man in der Regel einen Zusatzbeitrag von etwa 0,6 % auf den Krankenkassenbeitrag zahlt. In der GKV findet keine Gesundheitsprüfung statt und Risikozuschläge werden nicht erhoben. Anspruch auf Krankengeld hat man ab dem 43 Tag der Arbeitsunfähigkeit. Daher ist es auch für Selbstständige wichtig, sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt ausstellen zu lassen.

 

Man sollte also eher früher als später zum Arzt gehen, was gerade Selbstständigen, die für sich selbst sorgen müssen, oft schwerfällt.

 

Wer früher Krankengeld erhalten möchte, kann bei den Kassen Wahltarife abschließen. Damit hat man die Möglichkeit, schon ab dem 15. Tag Krankengeld zu erhalten. Alternativ oder ergänzend sind private Krankengeld-Versicherungen möglich. Hier gibt es aber u.U. Gesundheitsprüfungen und Zuschläge.

 

Bezahlt werden in der Regel 70 % des beitragspflichtigen Bruttoeinkommens, derzeit maximal gut 112 EUR pro Tag. Wer mehr Krankengeld wünscht, muss gegebenenfalls einen Wahltarif abschließen.

 

Achtung: Wer Verluste erzielt, geht unter Umständen trotz Versicherung leer aus.

 

Berufsunfähigkeitsversicherung zwingend

 

Ergänzend sollten Selbstständige unbedingt eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, auch wenn es eigene finanzielle Reserven gibt. Denn Krankentagegeld wird innerhalb von 3 Jahren maximal 78 Wochen für die gleiche Krankheit gezahlt, danach gibt es keine Zahlungen mehr!

 

Praxis-Tipp:

  • Selbstständige, die Krankengeld erhalten möchten, sollten sich vorab von ihrer Kasse beraten lassen und unter anderem Fragen zu
  • Laufzeiten,
  • Beiträgen,
  • Folgen vorübergehender Arbeitsaufnahme oder
  • Ausschlüssen stellen.

Das gilt vor allem, wenn man sich privat absichern oder Wahltarife nutzen möchte, da es hier Unterschiede bei Leistungen und Kosten gibt.

 

Wer Leistungen von seiner Kasse in Anspruch nehmen möchte, muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes bei der Kasse einreichen. Aus Beweisgründen sollte das möglichst per Einschreiben erfolgen.

 

Mit Kunden und Mandanten richtige Vereinbarungen treffen

 

Selbstständige, die längerfristig erkranken, haben nicht nur mit den direkten finanziellen Folgen zu kämpfen. Ihnen drohen oft dauerhafte Kundenverluste. Schließlich müssen unter anderem Geschäftsfälle zeitnah erfasst und gebucht werden. Ist das wegen eines Ausfalls nicht möglich, suchen sich Mandanten und Kunden oft Ersatz.

 

In der Folge gehen Aufträge verloren und die finanziellen Probleme verschärfen sich dadurch dauerhaft. Um das zu vermeiden, kann versucht werden, im Vertrag zu regeln, dass bei einem vorübergehenden Ausfall ein Mitarbeiter die eigenen Aufgaben übernimmt.

 

Selbstständige ohne Personal sollten einen Passus in den Vertrag aufnehmen, dass es möglich ist, sich selbst um eine Vertretung zu kümmern, etwa einen Kollegen aus dem Netzwerk. Erst wenn das nicht klappt, darf der Auftraggeber selbst aktiv werden. Voraussetzung ist, dass man über ein gutes Netzwerk mit Kollegen verfügt, denen man vorübergehend Aufgaben übertragen kann und die das nicht für eigene Zwecke ausnutzen.

 

Quintessenz

 

Selbstständige sollten so früh es geht Vorsorge für den Fall treffen, dass sie länger wegen Krankheit ausfallen. Zum einen lassen sich finanzielle Ausfälle abmildern, etwa durch eine Berufsunfähigkeits- und eine Krankentagegeldversicherung. Darüber hinaus sollten vom ersten Tag der Selbstständigkeit eigene finanzielle Rücklagen gebildet werden, die ausreichen, um einen Verdienstausfall über mindestens drei Monate zu kompensieren. Ein solcher Betrag lässt sich meist nicht in einer Summe zurücklegen; vielmehr ist ein „Ansparen“ über viele Monate erforderlich.

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