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Erste Steuerpläne einer Ampel-Koalition

SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stellen die neue Ampel-Koalition dar. Nun warten wir natürlich gespannt auf die neuen Entwicklungen der steuerlichen Vorhaben.

 

Hier die ersten Steuerpläne mit möglichen geplanten Änderungen und Neuerungen.

 

Ich habe die ersten Pläne der neuen Ampel-Koalition aus dem Ergebnis der Sondierungen einmal zu einem 💐 bunten Blumenstrauß 💐 zusammengefasst.

 

Einkommensteuer

 

Trotz der Berechtigung wird es keine Erhöhung der Einkommensteuer geben.

 

In Sachen geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse dürfen wir mit einer Anhebung der Grenzen aus dem Bereich der Mini-Job-Grenze und Midi-Job-Grenze rechnen.

 

Die Mini-Job-Grenze soll auf 520 Euro (bisher 450 Euro) angehoben werden.

Die Midi-Job-Grenze soll auf 1.600 Euro (bisher 1.300 Euro) angehoben werden.

 

Die Mini-Job-Grenze orientiert sich künftig an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zu Mindestlohnbedingungen. Bisher waren die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse begrenzt innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens von drei Monaten, sofern der Mini-Jobber an mindestens fünf Tagen pro Woche arbeitet oder bei einer kurzfristigen Beschäftigung eines Mini-Jobbers auch auf 70 Arbeitstage, sofern der Minijobber an weniger als fünf Tagen pro Woche im Unternehmen tätig ist.

 

Der Sparerpauschbetrag wird voraussichtlich auf 1.000 Euro (bisher 801 Euro) angehoben werden.

 

Weitere Verbesserungen sind im Bereich der Mitarbeiterkapitalbeteiligung geplant, beispielsweise durch eine Anhebung des Steuerfreibetrags!

 

Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer

 

Auch die Körperschaft- und Umsatzsteuer wird wohl nicht erhöht werden.

 

Durch die Einführung und Gewährung von sogenannten "Superabschreibungen" in den Bereichen Klimaschutz und Digitalisierung sollen Investitionen dahingehend gefördert werden.

 

Im Raum steht dafür eine Einführung und Anwendung einer globalen Mindestbesteuerung.

 

Erbschaftsteuer und Vermögensteuer

 

Keine Einführung neuer Substanzsteuern!

 

EXKURS zur Substanzsteuer:

 

Bei Substanzsteuern handelt es sich um Steuern, bei denen ein bestimmtes, bestehendes Vermögen besteuert wird. Beispiele: Vermögensteuer, Grundsteuer A/B, Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer.

 

Grunderwerbsteuer bei Immobilienerwerb

 

Zukünftig soll es Erleichterungen bei dem Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum durch flexiblere Gestaltung der Grunderwerbsteuer durch die Bundesländer.

 

Das Schließen von Steuerschlupflöchern beim Immobilienerwerb von Konzernen sogenannte Share Deals als Gegenfinanzierungsmaßnahme ist ein großes Anliegen der Ampel-Koalition.

 

Die Bekämpfung der illegalen Finanzierung von Immobilien steht ebenfalls im Vordergrund. Dies sollte durch einen Versteuerungsnachweis für gewerbliche Immobilienkäufer aus dem Ausland sowie das Verbot des Erwerbs von Immobilien mit Bargeld.

 

Geldwäsche- und Strafgesetzbuch sowie Abgabenordnung

 

Der Koalition ist eine Intensivierung der Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Steuervermeidung wichtig sowie eine Reduzierung der Steuerbürokratie beispielsweise durch höhere Schwellenwerte und volldigitalisierte Verfahren.

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