· 

Grundsteuerreform

Es gibt Neuigkeiten... 🤓

...zur Grundsteuerreform die das Bewertungsgesetz, das Grundsteuergesetz und auch unter anderem die Gewerbesteuer betrifft.

 

Zum 01.01.2025 werden die Einheitswerte basierend auf dem 01.01.1964 nach beachtlichen 61 Jahren 🙃 nunmehr durch sogenannte Grundsteuerwerte ersetzt.

 

Dies führt auch zu einer Änderung der allgemeinen Kürzungen beim Gewerbeertrag nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG. Hier wird ab voraussichtlich 01.01.2025 eine Kürzung von 0,11% des Grundsteuerwerts (nicht wie bisher 1,2% des maßgeblichen Einheitswerts) vorgenommen.

 

In diesem Zusammenhang verliert auch § 121a BewG seine Maßgeblichkeit! Nachdem wir bisher immer unseren maßgeblichen Einheitswert mit 140% multiplizieren bevor wir den tatsächlichen Kürzungsbetrag von 1,2% ermittelt haben.

 

Die Grundsteuerreform kann, von Kleinigkeiten abgesehen, als gelungen bezeichnet werden. Abzuwarten gilt wie das BMF und auch die Länderfinanzministerien an weiteren praktikablen Abhilfen der angesprochenen "Kleinigkeiten" auf Verwaltungsebene arbeiten und diese am Schluss umsetzen! 

 

Es bleibt also weiterhin spannend! 🤩